Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken bringen in die heutige Bürgerschaftssitzung einen Zusatzantrag ein, der die Parteien auffordert, sich für paritätische Wahllisten einzusetzen und Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes zu diskutieren.
Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Für uns ist es eine politische Selbstverständlichkeit, dass die Hälfte der Macht den Frauen gehören muss. Dass dies auch hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts noch nicht umgesetzt ist, zeigt, dass wir den Druck erhöhen müssen. Als Grüne fühlen wir uns dem Auftrag des Grundgesetzes verpflichtet für eine tatsächliche Gleichberechtigung zu sorgen. Deswegen setzen wir uns für ein Paritätsgesetz ein. Auch die vergangenen Jahre und die aktuellen Äußerungen aus einigen Parteien zeigen, dass Selbstverpflichtungen nicht ausreichen. Frauen werden nach wie vor strukturell diskriminiert, deswegen braucht es nicht nur eine verstärkte Diskussion darüber, wie wir diese Diskriminierung beseitigen können, sondern wir brauchen auch konkrete Handlungsverpflichtungen. Mit unserem Zusatzantrag wollen wir genau dies erreichen. Wir möchten geprüft haben, inwiefern eine Regelung für ein Paritätsgesetz in der Bürgerschaft eingeführt werden könnte. Damit Frauen bekommen, was ihnen zusteht: Die Hälfte der Macht!“
Dazu Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Bei der Frage um ein Paritätsgesetz stehen sich zwei Verfassungsgüter gegenüber. Auf der einen Seite wollen wir natürlich die Freiheit und die Gleichheit der Wahl erhalten, auf der anderen nehmen wir das Gleichberechtigungsgebot ernst. Das Grundgesetz formuliert einen klaren Förderauftrag für Frauen und wir glauben, dass wir diesem Auftrag mit einem Gesetz für eine paritätische Besetzung von Wahllisten nachkommen können Das Hamburger Wahlrecht bietet mit Landes- und Wahlkreislisten dafür sehr gute Voraussetzungen. Natürlich braucht es im Vorfeld eine breite Diskussion und Abwägung der offenen Fragen. Daher fordern wir zunächst alle Parteien auf, ihr Listen paritätisch zu besetzen und wollen in der kommenden Legislatur eine gesetzliche Lösung erörtern.“
Dazu Olaf Steinbiß, Fachsprecher Verfassung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Parität ist in der SPD bereits gelebte Praxis. Wir besetzten unsere Wahllisten schon lange zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern. Würden das alle Parteien so machen, bräuchten wir jetzt keine Diskussion über eine gesetzliche Regelung zu führen. Daher appellieren wir in unserem Antrag an alle Parteien, es uns gleich zu tun. Darüber hinaus, ist es vor dem Hintergrund der aktuell noch offenen Rechtsfragen und den verfassungsrechtlichen Bedenken, die ausgeräumt werden müssen, gut, dass die nächste Bürgerschaft dieses Thema grundlegend beraten wird. Zumal eine gesetzliche Regelung ohnehin frühestens für die Bezirksversammlungswahlen 2024 und die Bürgerschaft 2025 gelten würde.“
Dazu Gabi Dobusch, Fachsprecherin Gleichstellung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Anlässlich der Wiedervereinigung haben Frauen wie Lore Maria Peschel-Gutzeit dafür gesorgt, dass der Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ im Grundgesetz ergänzt wurde durch ‚Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin‘. Dieser Satz des Grundgesetzes zeigt erst langsam Wirkung – und bis er in seiner ganzen Konsequenz wahrgenommen und umgesetzt ist, drohen noch viele juristische Abwehrkämpfe. Eine Konsequenz dieses Satzes sind die aktuellen Vorschläge zur Förderung von Parität in den Parlamenten durch entsprechende Gesetzesinitiativen. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechtes begrüße ich deshalb die längst überfällige Debatte um 50:50 – also ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern quer durch alle Fraktionen – in der Bürgerschaft.“
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