Die Hamburger Bürgerschaft hat heute auf Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zwei weitere Stellen für die Dienststelle des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) beschlossen. Infolge des zusätzlichen Aufgaben- und Pflichtenkatalogs, mit dem sich der HmbBfDI ein Jahr nach Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Ende Mail 2019 konfrontiert sah, wurde die Belastungssituation seiner Dienststelle evaluiert. Diese hat sich nachweislich in verschiedener Hinsicht erhöht. Laut DSGVO hat der Senat dafür Sorge zu tragen, entstehende Stellenmehrbedarfe der Aufsichtsbehörde in angemessener Weise zu decken. Mit dem Antrag, der heute zur Abstimmung steht, wird dies umgesetzt.
Dazu Carola Timm, justiz- und datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Umsetzung der DSGVO hat die Menschen in unserer Stadt für die rechtsstaatliche Bedeutung des Datenschutzes in der digitalisierten Welt sensibilisiert. Zeitgleich erhöhte sich damit die Anzahl der Eingänge erheblich, die die Aufsichtsbehörde zu beantworten hat. Auch ist der HmbBfDI seit einem Jahr zur Erfüllung zahlreicher weiterer Aufgaben verpflichtet, etwa der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen oder der Beratung von Kindern und Jugendlichen. Insbesondere die nun nach der DSGVO erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen den Aufsichtsbehörden der verschiedenen Länder binden enorme Personal- und Zeitkapazitäten. Die Aufstockung der Dienststelle um zwei weitere Stellen hat sich nach einer umfangreichen Evaluation der Arbeitsbelastung als erforderlich herausgestellt und ist für uns Grüne damit unabdingbar. Weil jedoch noch nicht absehbar ist, wie sich die Belastungssituation künftig dauerhaft einpendelt, werden wir sie weiterhin im Auge behalten und auf Basis erhobener Daten gegebenenfalls personell nachsteuern.“
Dazu Urs Tabbert, Fachsprecher für Datenschutz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Seit etwas mehr als einem Jahr gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union für sämtliche Lebensbereiche. Wir in Hamburg haben unsere eigenen Gesetze Schritt für Schritt an die DSGVO angepasst. Dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten kommt die wichtige Aufgabe zu, als unabhängige Stelle über den Datenschutz zu wachen. Seine Rechte und Pflichten wurden mit der DSGVO noch einmal erweitert. Dem letzten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten ist zu entnehmen, dass mit der DSGVO der Arbeitsaufwand angestiegen ist. Das liegt auch daran, dass Bürgerinnen und Bürger zunehmend selbstbewusst ihre Rechte im Bereich des Datenschutzes einfordern und sich daher auch vermehrt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Wir ziehen daraus Konsequenzen und verstärken den Datenschutzbeauftragten mit zwei weiteren vollen Stellen. Denn guter Datenschutz lässt sich nur mit einer angemessenen personellen Ausstattung realisieren.“


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