Der heute vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine Streichung des Begriffs der „Rasse“ aus dem Hamburger Landesrecht vor, das Gleiche gilt für Abweichungen wie „rassisch“. Diese Formulierungen suggerieren fälschlicherweise, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gebe und können damit rassistische Denkmuster reproduzieren. Ersetzt werden sie durch Begrifflichkeiten, die Schutz vor rassistischer Diskriminierung sichern, ohne das bestehende Schutzniveau abzusenken. Mit dem Gesetzentwurf kommt der Senat einem bürgerschaftlichen Ersuchen des Ausschusses für Justiz und Verbraucherschutz nach.
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Mit diesem Gesetzesentwurf setzen wir als rot-grüne Koalition ein klares Zeichen gegen rassistische Diskriminierung. Ich freue mich sehr, dass wir unsere Gesetze nun auch sprachlich auf den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft bringen, denn es ist klar bewiesen: Menschliche Rassen gibt es nicht. Die bisherigen – historisch begründeten – Formulierungen tragen langfristig dazu bei, rassistisches Gedankengut zu reproduzieren. Diesem Prozess schieben wir jetzt auf juristischer Ebene einen Riegel vor. Indem wir den Rasse-Begriff durch die Formulierung “rassistische Diskriminierung” ersetzen, machen wir deutlich, worum es wirklich geht: die rassistische Zuschreibung negativer Eigenschaften durch Andere. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir als Land mit gutem Beispiel voran und nehmen einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu diskriminierungsfreier Sprache.”


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