Geflüchtete sollen künftig bundesweit eine Bezahlkarte für staatliche Leistungen erhalten. Die Grüne Fraktion begrüßt die Einführung einer solchen Karte grundsätzlich für Geflüchtete ohne eigenes Konto, da sie eine Vereinfachung im Alltag und weniger Aufwand für die Verwaltung bedeutet. Zugleich muss stets gewährleistet bleiben, dass die Betroffenen über ihr Geld uneingeschränkt verfügen und durch die Einführung der Bezahlkarte nicht in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden.
Dazu Mareike Engels, Sprecherin für Soziales der Grünen Fraktion Hamburg: „Als Grüne unterstützen wir Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, die dazu führen, dass Menschen im Sozialleistungsbezug, die aktuell kein eigenes Konto haben, zügiger und unkompliziert an soziale Leistungen kommen. In diesem Sinne ist die Einführung einer Bezahl- bzw. Geldkarte zu begrüßen. Bei der Umsetzung ist uns aber wichtig, dass es nicht zu diskriminierenden und stigmatisierenden Einschränkungen für Geflüchtete oder andere Leistungsbeziehende kommt. Es darf einzig darum gehen, mit einer solchen Karte den Alltag der Betroffenen ohne Girokonto zu vereinfachen und den Aufwand für den Staat zu reduzieren. Weder darf begrenzt werden, auf welche Art die Menschen über ihre Leistungen verfügen, noch dürfen ihre Ausgaben behördlich überwacht werden. Der Zugang zu Bargeld muss uneingeschränkt möglich sein. Sobald Menschen über ein eigenes Konto verfügen, müssen sie ihre Leistungen auch auf dieses überwiesen bekommen können. Gesetzliche Änderungen beim Asylbewerberleistungsgesetz sind für eine diskriminierungsfreie Umsetzung der Bezahlkarte nicht nötig. Wir wollen keine zusätzliche Stigmatisierung von Geflüchteten und keine Einschränkung ihrer Selbstbestimmung.“
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