Hamburg hat eine neue Bürgerschaft gewählt. Mit 63,2 Prozent ist die Wahlbeteiligung gegenüber 2015 (56,5 Prozent) um fast sieben Prozentpunkte gestiegen. Die Anzahl der ungültigen Stimmen hat sich trotz gestiegener Beteiligung an der Wahl auf 10.331 (1,2 Prozent) halbiert. Die neue Heilungsregelung für ungültige Stimmen ist in 1,2 Prozent der Fälle zur Anwendung gekommen. Sie wird bereits in anderen Bundesländern angewandt und ermöglicht das Mitzählen von ungültigen Stimmzetteln, bei denen der Wählerwille trotzdem klar erkennbar ist. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt die gestiegene Wahlbeteiligung ausdrücklich.
Dazu Farid Müller, parlamentarischer Geschäftsführer und verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Anstieg der Wahlbeteiligung ist vor allem ein starkes Votum für die Demokratie in unserer Stadt. Die Hamburgerinnen und Hamburger haben ihren Einfluss auf die Zusammensetzung der Bürgerschaft erhöht und damit diese Herzkammer der Hamburger Demokratie gestärkt. Unser Wahlrecht gibt ihnen dazu zahlreiche Möglichkeiten. Die im Vergleich zur Wahl 2015 halbierte Zahl der ungültigen Stimmen weist darauf hin, dass die Menschen unser komplexes Wahlrecht immer besser annehmen. Auch die neue Heilungsregelung hat sich als wirksam erwiesen. Mich freut persönlich, dass prozentual mehr Menschen als noch vor fünf Jahren für demokratische Parteien und Kandidierende gestimmt haben.“


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