Verfassung

Karlsruhe-Urteil zur NPD-Finanzierung – Zagst: „Die Schutzmechanismen der wehrhaften Demokratie funktionieren“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Ausschluss der NPD, die sich inzwischen „Die Heimat“ nennt, aus der staatlichen Teilfinanzierung bestätigt. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt die wegweisende Entscheidung aus Karlsruhe. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die staatliche Teilfinanzierung der rechtsextremen Partei. Es führt auch dazu, dass steuerliche Begünstigungen wegfallen, etwa bei Schenkungen und Spenden an die Partei. Das nun erfolgreich abgeschlossene Verfahren folgte auf die beiden gescheiterten NPD-Verbotsverfahren in den Jahren 2001 und 2013.

Dazu Lena Zagst, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Verfassung der Grünen Fraktion Hamburg: „Ich begrüße das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der NPD, die sich mittlerweile ‚Die Heimat‘ nennt, aus der staatlichen Teilfinanzierung ausdrücklich. Mindestens sechs Jahre lang soll die Partei keine öffentlichen Gelder mehr erhalten. Auch der Wegfall von steuerlichen Vergünstigungen, beispielsweise bei Spenden und Erbschaften, ist ein wichtiger Schritt, um dem Treiben einer rechtsextremen Partei Einhalt zu bieten, die nachweislich darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die Entscheidung zeigt, dass die in der Verfassung verankerten Schutzmechanismen unserer wehrhaften Demokratie funktionieren. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist eben nicht wehrlos, sondern in der Lage, fundamentale Angriffe juristisch abzuwehren. Karlsruhe hat heute final festgestellt: Keine Partei darf demokratische Mittel nutzen, um die Demokratie ins Wanken zu bringen. Es gilt nun, das Urteil und seine Begründung, sobald sie vorliegt, gründlich auszuwerten und zu prüfen, ob diese Rechtsprechung auf die AfD zu übertragen ist.“

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