Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass mietgesetzliche Regelungen einzig auf Bundesebene zu beschließen sind. Damit ist der Berliner Mietendeckel grundgesetzwidrig und nichtig.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die mehrjährige Hängepartie in Sachen Mietendeckel ist nun beendet. Es besteht für alle Seiten Klarheit – der Bund ist in der Pflicht. Auch wenn es zwischen Stadt und Land sehr unterschiedliche Mietenentwicklungen gibt, brauchen wir allgemeine Regeln, nach denen einheitlich und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst gehandelt werden kann. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen kommunalen und regionalen Regeln führt spätestens an den Landesgrenzen zu heillosem Chaos.
In den Großstädten läuft die Mietenentwicklung zum Teil erheblich aus dem Ruder. Es müssen Lösungen her – und zwar auf mehreren Ebenen. Schnell regelbar wäre beispielsweise die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und der Umlage von Modernisierungskosten. Wir brauchen außerdem mehr gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit.
Herr Seehofer hat die notwendigen mietenpolitischen Schritte verschlafen, das muss dringend nachgebessert werden. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit werden dieses Jahr jedoch die Wählerinnen und Wähler haben.“
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