Der Bundesgerichtshof hat heute die Urteile des Landgerichts Bonn zur Frage der Steuerhinterziehung bei Cum-Ex-Geschäften u.a. der Hamburger Warburg Bank bestätigt. Die Gewinne der Warburg Bank aus diesen Geschäften in Höhe von 176 Millionen Euro sind nun auch rechtskräftig an das Finanzamt Hamburg zurückzuzahlen.
Dazu Farid Müller, Obmann im PUA Cum-Ex der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das ist eine schallende Ohrfeige für die Warburg Bank und ein guter Tag für Hamburgs Steuerzahler*innen. Ab heute ist höchstrichterlich entschieden, dass Warburg mit Vorsatz den Staat in Millionenhöhe betrogen hat. Die von Warburg gegenüber dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss dargestellte Opferrolle ist seit heute Geschichte. Opfer ist nicht die Warburg Bank, Opfer sind die ehrlichen Steuerzahler*innen, die um viele Millionen Euro geprellt wurden. Natürlich hätten sich die Verantwortlichen im Finanzamt für Großunternehmen ein solch deutliches Urteil schon früher gewünscht, denn noch immer ist unklar, warum sich Hamburg in 2016 und 2017 die Millionenbeträge nicht von Warburg zurückholen wollte. Dazu wird es am Freitag, dem 6. August, eine Befragung der Zeugin Petersen als damals zuständige Sachbearbeiterin für Warburg im Finanzamt geben.“


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