Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen machen sich mit einem gemeinsamen Antrag für ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene stark (siehe Anlage). Mit diesem soll der gesetzliche Rahmen geschaffen werden, um bisher einmalig bewilligte Mittel für erfolgreiche Demokratieförderprojekte zu verstetigen. Bisher werden viele Hamburger Projekte, die der Förderung des Zusammenhalts, der Toleranz und der Bekämpfung von Vorurteilen dienen, aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziert. Das Gesetz soll bestehende Strukturen aus diesem Programm aufgreifen und mehr Planungssicherheit für Projekte und Engagierte schaffen. Durch die zeitliche Begrenzung der Mittel fehlt vielen sehr erfolgreichen Projekten bisher eine Perspektive, wenn die Förderperiode zu Ende geht.
Dazu Filiz Demirel, Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefährden das gleichberechtigte Zusammenleben in unserer demokratischen Gesellschaft. Wir stehen in der Verantwortung, unsere Demokratie zu wahren und alle Menschen gleichermaßen vor Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Präventionsprojekte übernehmen dabei wichtige Sensibilisierungsarbeit, um langfristig gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken. Hamburg beteiligt sich schon seit vielen Jahren an dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘, um die Zivilgesellschaft zu stärken und flankiert diese Programme auch über eine eigene Kofinanzierung. Es ist uns besonders wichtig, für eine stetige, verlässliche Finanzierung und für eine Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure zu sorgen. Aufgrund fehlender bundesgesetzlicher Grundlagen ist dies derzeit leider nicht in ausreichendem Maße möglich. Deshalb machen wir uns in diesem Antrag für ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene stark, das die Voraussetzungen schafft, um Projekte transparent und langfristig zu fördern und zu sichern.“
Dazu Kazim Abaci, Sprecher für Migration, Integration und Geflüchtete der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die vielen engagierten Menschen in Hamburg, die sich gegen Rassismus, Vorurteile und Gewalt stark machen, müssen sich auf die Politik verlassen können. Dazu braucht es aber eine Verlässlichkeit in der Finanzierung und eine klare Perspektive für ihre Arbeit. Viele erfolgreiche Projekte werden in Zukunft eher noch mehr als weniger gebraucht. Deshalb wollen wir nach wie vor ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene. Die Bundesministerien sind jetzt gefordert, den Entwurf für das im November angekündigte ‚Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie‘ zügig vorzulegen. Ohne die nachhaltige Förderung der demokratischen Praxis des Ausgleichs von widerstreitenden Interessen und der Berücksichtigung und Toleranz verschiedener Sichtweisen wird es uns nicht gelingen, die erfreuliche Vielfalt unserer Gesellschaft zu bewahren. Es ist an uns, alles dafür zu tun, Hass und Benachteiligung zurückzudrängen.“
Hintergrund
Die mit den Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verwirklichten Projekte in der Hansestadt sind auf der Website der Stadt Hamburg vermerkt: www.hamburg.de/gegen-rechtsextremismus
Die Bundesregierung hatte zuletzt am 25. November einen ressortübergreifenden Maßnahmenkatalog vorgelegt und erhebliche finanzielle Mittel über 1,1 Milliarden Euro für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus in Aussicht gestellt. Verabredet wurde unter anderem eine „Verbesserung der rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen für die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus“.
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