Viele Unternehmen entscheiden über die Vertragsbeziehungen mit Kund*innen ausschließlich auf Basis des Bonitätsscores der Schufa. Am heutigen Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Verfahren für rechtswidrig erklärt. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt für den Schutz von Verbraucher*innen und plädiert für ein transparenteres Verfahren und gerechtere Regelungen bei Vertragsabschlüssen.
Dazu Lisa Kern, Sprecherin für Verbraucher*innenschutz der Grünen Fraktion Hamburg: „Egal ob bei der Mietwohnung, der Kreditvergabe oder bei einem neuen Mobilfunkvertrag: Der Schufa-Score ist für viele Menschen im Alltag sehr präsent und hat einen großen Einfluss auf ihre Lebenssituation. Denn Unternehmen nutzen den Score häufig als einziges Kriterium für die Entscheidung über den Abschluss von Vertragsbeziehungen mit ihren Kund*innen. Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass dieses Verfahren in Zukunft anders aussehen muss, weil es nicht mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist. Das macht den Weg frei für mehr Transparenz bei der Bewertung der Zahlungsfähigkeit von Kund*innen. Mir ist es wichtig, dass Verbraucher*innen nicht nur wissen, welche Daten über sie vorliegen, sondern auch, dass ihre Bonität gerecht und umfassend bewertet wird.“
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Der EuGH hat am heutigen 7. Dezember geurteilt, dass die automatisierte Score-Wert-Erstellung von Auskunfteien wie der Schufa nicht im Einklang mit der DSGVO ist. Die Schufa hatte zuletzt angeführt, dass trotz automatischer Score-Werte die Entscheidung über einen Vertragsabschluss bei den Unternehmen liegen würde. Diese Sicht teilte der EuGH nicht. Vertragsentscheidungen in Unternehmen würden häufig allein auf den Score-Werten der Kund*innen basieren.
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