Tierschutz

Für mehr Schutz von Kleintieren: Verkauf lebender Tiere auf Wochenmärkten beenden

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für effektiven Tierschutz auf Hamburgs Wochenmärkten ein und ersuchen den Senat, ein Verkaufsverbot von lebenden Tieren auf Märkten zu prüfen. Insbesondere auf dem Hamburger Fischmarkt werden lebende Tiere wie Hühner, Kaninchen oder Meerschweinchen zum Verkauf angeboten. 

Dazu Lisa Maria Otte, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Auf dem Hamburger Fischmarkt ist es laut, eng und wuselig. Das, was diesen Ort fürs Partyvolk und Tourist*innen besonders beliebt macht, ist für Tiere ein Albtraum. Meerschweinchen, Hühner und Kaninchen werden in enge Käfige gezwängt, die keinen Rückzugsort bieten. Besonders Hühner sind äußerst schreckhaft und leiden extrem unter dem lauten Trubel. Es ist uns wichtig, endlich mit dem ‚Feierritual Hühnerkauf‘ nach einer durchzechten Nacht Schluss zu machen. Weder für die Tiere noch für das Tierheim, in dem sie dann landen, ist das akzeptabel. Wer sich für ein Haustier entscheiden will, braucht eine ausführliche Beratung und auch Zeit, das Tier vorab etwas kennenzulernen. Wenn die Art des Verkaufs gegen die Grundbedürfnisse der Tiere verstößt, kann auch kein richtiger Umgang mit ihnen vermittelt werden. Grundsätzlich muss klar sein, dass mit dem Kauf eines lebenden Tieres eine Verantwortung und Fürsorgepflicht übernommen wird. Und deshalb wollen wir mit unserem Antrag den Tierverkauf auf Wochenmärkten und insbesondere dem Fischmarkt stoppen.“

Dazu Britta Schlage, Tierschutzexpertin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Lebende Tiere wie Hühner, Tauben, Kaninchen und Meerschweinchen sollten nicht in der für sie stressigen Umgebung eines Marktes zum Kauf angeboten werden. Das gilt insbesondere für den Hamburger Fischmarkt, dessen Besuch am frühen Sonntagmorgen in Nicht-Corona-Zeiten für viele Menschen ein Freizeitvergnügen darstellt. Vor allem nach Partynächten besteht zusätzlich die Gefahr unüberlegter Tierkäufe. Die die Tierverkäufe auf Wochenmärkten regelnde Gewerbeordnung von 1869 ist längst aus der Zeit gefallen. Mit unserem Antrag wollen wir die Optionen zur Änderung der Gewerbeordnung prüfen lassen und damit weiteres Tierleid durch Verkäufe auf Märkten verhindern. Auch Vereinbarungen mit Marktbetreibern könnten Teil einer Lösung sein.“

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