Flughafen

Gewinnabschöpfung bei Airlines: Wer nicht hören will, muss zahlen

Die Umweltbehörde hat heute bekanntgegeben, dass sie Gelder in Höhe von insgesamt 468.000 Euro wegen Verstöße gegen das Nachtflugverbot in 21 Fällen einfordert. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion wertet dies als einen richtigen und konsequenten Schritt, um die geltende Nachtruhe am Hamburger Flughafen einzuhalten.

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen, dass die Nachtruhe am Hamburger Flughafen von allen Airlines konsequent eingehalten wird. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass schwarze Schafe zur Kasse gebeten werden. Ich erwarte, dass sich die Airlines an die Betriebszeiten halten und ihre Flugpläne entsprechend gestalten. Unverschuldete Verspätungen werden immer vorkommen, aber für sie gilt die Verspätungsregelung. Zu einer gängigen Praxis sollten Verspätungen nicht werden. Dies hat sich in den vergangenen Jahren in die falsche Richtung entwickelt. Betriebsabläufe müssen von den Airlines vernünftig geplant sein. Sollte das nicht der Fall sein und sich Verspätungen ohne Not häufen, sind die Verhängung von Bußgeldern und die Abschöpfung von Gewinnen ein legitimes und notwendiges Mittel. Denn: Wer nicht hören will, muss zahlen. Dass unsere Fluglärmschutzbeauftragte nun konsequent gegen Verstöße vorgehen kann, ist auch ein Erfolg unserer Politik. Dazu haben wir sie mit dem 16-Punkte-Plan befähigt. Kurzum: Es zeigt, der 16-Punkte-Plan wirkt.“

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