Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Wohn- und Pflegeeinrichtungen müssen ab spätestens morgen einen Nachweis über ihre Corona-Schutzimpfung in ihren Betrieben vorgelegt haben. Bei Menschen, die keinen Impfnachweis vorweisen, entscheidet das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird eine dauerhafte Weiterbeschäftigung ohne Impfung möglich sein. In der Regel dürfte die fehlende Impfung daher zu einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot in den Einrichtungen führen.
Dazu Gudrun Schittek, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wer in Hamburg ins Krankenhaus muss, eine Arztpraxis betritt, im Pflegeheim lebt oder in einer Einrichtung für Behinderte betreut wird, kann sich in Zukunft sicher sein: Alle Menschen, die dort arbeiten, sind gegen Corona geimpft. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, denn das Personal hat eine besondere Verantwortung inne. Es hat engen Kontakt zu Menschen, die ein hohes Risiko für einen schwersten oder gar tödlichen Covid-19 Krankheitsverlauf tragen. Der Schutz dieser Menschen sowie ihre dann geschützte Gesundheit und in der Folge auch Freiheit steht im Mittelpunkt. Die allermeisten Beschäftigten haben sich längst impfen lassen – lange bevor über eine Pflicht gesprochen wurde. Das spricht für ein hohes Verantwortungsgefühl, das natürlich auch von den Menschen gezeigt wurde, die sich erst nach einigen und guten Überlegungen für eine Impfung entschieden haben. Zuletzt waren es daher nur noch sehr wenige, die bei ihrer Ablehnung geblieben sind. Dass diesen wenigen Beschäftigten die Menschen mit höheren Krankheitsrisiken nun nicht mehr anvertraut wird, ist ein harter, aber zugleich völlig richtiger Schritt. Hamburg steht fest zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und deshalb auch zur einrichtungsbezogenen Impfflicht. Das Gesundheitswesen ist auf sie gut vorbereitet und wird die neuen Regelungen nun gemeinsam mit der Stadt konsequent umsetzen.“
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