Mit einem interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU soll die Hamburgische Landesverfassung um zentrale Punkte ergänzt werden. Künftig soll die Präambel der Verfassung auch Kinderrechte und den Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus als zentrale Ziele Hamburgs führen. Gleiches gilt für den Einsatz für ein starkes Europa (siehe Anlage). Der interfraktionelle Antrag wird am Mittwoch, den 15. Februar, in der Bürgerschaft verabschiedet.
Dazu Lena Zagst, Sprecherin für Verfassung der Grünen Fraktion Hamburg: „Die Ergänzung der Präambel der Hamburgischen Verfassung sendet eine klare Botschaft aus: Hamburg steht für Vielfalt, Toleranz und Menschenrechte. Wir bekennen uns zu einer europäischen Gemeinschaft auf der Grundlage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und setzen uns konsequent gegen Rassismus, Antisemitismus und jede Form weiterer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Zusätzlich heben wir das ehrenamtliche Engagement und die Rechte von Kindern besonders hervor und betonen damit ihre Bedeutung für unsere Stadtgesellschaft heute und in Zukunft. Die Verfassungsänderung ist ein starkes Signal in einer Zeit, in der unsere Demokratie an vielen Stellen unter Beschuss steht. Zugleich ist sie ein Aufruf zur zivilgesellschaftlichen Wachsamkeit: Die Hamburger Verfassung ermahnt uns, dem Hass in unserer Gesellschaft aktiv entgegenzutreten und jegliche Form der Ausgrenzung zu bekämpfen.”
Dazu Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Unsere Verfassung gibt Orientierung und die Richtung für Hamburgs Zukunft vor. Die aktuellen Ergänzungen komplettieren die Präambel und machen deutlich, wofür Hamburg steht. Hamburg war durch den Hafen schon immer mit der ganzen Welt verbunden. Das Tor zur Welt spiegelt unser hanseatisches Selbstverständnis wider. Im letzten Jahr haben wir die Bedeutung eines friedvollen Europas noch einmal besonders vor Augen geführt bekommen. Deshalb findet sich künftig das klare Bekenntnis zu einem geeinten Europa und einer weltoffenen Stadtgesellschaft an zentraler Stelle in unserer Verfassung. Hass und Hetze, die Verbreitung und Verherrlichung von nationalsozialistischem Gedankengut oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit haben in Hamburg keinen Platz. Deshalb war es jetzt an der Zeit, in unserer Präambel ein klares Bekenntnis für Vielfalt – als wichtigem Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – zu geben. Auch die Aufnahme der Kinderrechte war überfällig und verankert endlich die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern in unserer Gesellschaft.“
Neuste Artikel
Fraktionsvorstand
Entscheidung zum Volksbegehren – Lorenzen: „Netto-Null-Versiegelung ist unser ausdrückliches Ziel“
Am heutigen Freitag hat das Hamburgische Verfassungsgericht über die Durchführung des Volksbegehrens „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ entschieden. Demnach ist die Vorlage der Volksinitiative nicht mit höherrangigem Recht vereinbar und in der Folge unzulässig. Hauptforderung der Initiative war es, alle Flächen, die als Gehölz, Wald oder Landwirtschaft sowie Sport-, Freizeit- oder Erholungsflächen ausgewiesen und…
Öffentliche Unternehmen
Arbeiten für Hamburg – Öffentliche Unternehmen auf gutem Kurs
Über 70.000 Menschen arbeiten in Hamburgs städtischen Unternehmen. Diese werden seit 2020 durch die von Rot-Grün auf den Weg gebrachte Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie an den Leitlinien der finanziellen Nachhaltigkeit, der Ökologie und sozial gerechter Arbeitsbedingungen ausgerichtet. Eine Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten René Gögge (Grüne) und Markus Schreiber (SPD) zeigt nun…
Verbraucher*innenschutz
EuGH-Urteil zu Bonitäts-Scoring – Kern: „Die Bonität der Verbraucher*innen muss gerecht und umfassend bewertet werden“
Viele Unternehmen entscheiden über die Vertragsbeziehungen mit Kund*innen ausschließlich auf Basis des Bonitätsscores der Schufa. Am heutigen Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Verfahren für rechtswidrig erklärt. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt für den Schutz von Verbraucher*innen und plädiert für ein transparenteres Verfahren und gerechtere Regelungen bei Vertragsabschlüssen. Dazu Lisa…
Ähnliche Artikel
Justiz
Am Hamburgischen Verfassungsgericht – Rot-Grün senkt Mindestalter für Richter*innen
Richter*in am Hamburgischen Verfassungsgericht können bisher nur Menschen werden, die mindestens 40 Jahre alt sind. Hamburg hat damit im bundesweiten Vergleich ein relativ hohes passives Wahlalter für dieses Amt. Um künftig auch jüngere Verfassungsrichter*innen für eine solch wichtige Aufgabe gewinnen zu können, setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für eine Senkung des Wahlalters…
Justiz
Interfraktioneller Antrag: Hamburg vervollständigt seine Verfassung
Mit einem interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU soll die Hamburgische Landesverfassung um zentrale Punkte ergänzt werden. Künftig soll die Präambel der Verfassung auch Kinderrechte und den Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus als zentrale Ziele Hamburgs führen. Gleiches gilt für den Einsatz für ein starkes Europa (siehe Anlage). Der interfraktionelle Antrag wird…
Verfassung
Neue Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht: „Hat bewiesen, dass Recht und Klimaschutz sich gegenseitig bedingen“
Dr. Roda Verheyen wurde heute zur neuen Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt. Nach ihrem Studium in Hamburg, Oslo und London ist sie seit 2006 in Hamburg als Rechtsanwältin tätig. Sie hat bereits zahlreiche Klageverfahren im Bereich des Klimaschutzrechts vertreten und ist für ihre Kompetenz überregional anerkannt. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt ihre Wahl ausdrücklich. Dazu Dr. Till Steffen, verfassungspolitischer…