Stadtentwicklung

Mehr Möglichkeiten für Städtebau und Mieterschutz: Baulandmobilisierungsgesetz in der Spur

Mit einem gemeinsamen Antrag ersuchen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen am heutigen Mittwoch den Senat, in Hamburg zügig die notwendigen Schritte einzuleiten, um das im Mai von Bundestag und Bundesrat beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz vor Ort zur Anwendung zu bringen.

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir zeigen mit diesem Antrag der Bodenspekulation die rote Karte und wollen gleichzeitig den Wohnungsbau beschleunigen. Um dem spekulativen Geschäft von entwicklungsfähigen Grundstücken sowie dem Abbau von Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen entgegenzutreten, müssen wir flächendeckend in ganz Hamburg tätig werden. Klar ist: Wir werden den Flächenfraß-Paragraphen 13 b des Baugesetzes und damit die beschleunigte Bebauung von Außengebieten in Hamburg nicht anwenden. Da es sich bei diesen Maßnahmen um Bundesgesetze handelt, die in der Großen Koalition als Kompromisslösung gewählt wurden, ist noch deutlich Luft nach oben. Es gibt zwar Erleichterungen bei den Vorkaufsrechten, aber ein generelles Vorkaufsrecht der Gemeinden wäre wünschenswert gewesen, um endlich die explodierenden Grundstückspreise und damit am Ende auch die Mieten in den Griff zu bekommen. Da steht die CDU noch auf der Bremse und lässt sich durch Lobbyvereine vor sich hertreiben.“

Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung und Wohnen der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit unserem gemeinsamem Antrag machen wir deutlich: In Hamburg ist kein Platz für Goldgräber. Wir handeln – und zwar zum Schutz der Mieterinnen und Mieter und für eine sozial gerechte Bodenpolitik. Das kürzlich im Bund gegen den Widerstand der Union beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz beinhaltet viele gute und sehr konkrete Instrumente, die die Lebensqualität in Hamburg weiter erhöhen werden. Wir werden diese Instrumente jetzt zügig zur Anwendung bringen. Ein flächendeckender Genehmigungsvorbehalt beim Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen, ein preislimitiertes Vorkaufsrecht oder auch neues Planrecht, das insbesondere dabei hilft, Potentiale für den sozialen Wohnungsbau zu heben: Der Instrumentenkasten Hamburgs gegen unerwünschte Grundstückspekulationen erhält mit dem neuen Gesetz vielversprechende Werkzeuge. Das kraftvolle Gesetz gibt Hamburg die Möglichkeit, gute Maßnahmen der Innenentwicklung einzuleiten und gleichzeitig die Stadtnatur zu schützen.“

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