In den 70er-Jahren wurden in Hamburg eine Reihe von Großsiedlungen errichtet, die überwiegend aus Sozialwohnungen bestanden und teilweise immer noch bestehen. Da dies in einigen Gebieten zu einer unausgewogenen Sozialstruktur führte, wurden die Siedlungen von der Verpflichtung entbunden, die Wohnungen an vordringlich Wohnungssuchende und an Haushalte mit geringem Einkommen zu vergeben. Diese Freistellung wurde seitdem für Steilshoop, Mümmelmannsberg, ganz Wilhelmsburg und Allermöhe-West durchgeführt. Die rot-grünen Regierungsfraktionen wollen nun angesichts der nach wie vor hohen Zahlen an unversorgten vordringlich Wohnungssuchenden mit einem Antrag in der morgigen Bürgerschaftssitzung prüfen lassen, ob und inwieweit die Freistellung für einzelne Gruppierungen aufgehoben werden kann.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben immer noch viel zu viele Menschen, die in öffentlichen Unterkünften untergebracht werden oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Wir müssen diejenigen, die als ‚vordringlich Wohnungssuchende‘ registriert sind, noch viel gezielter unterstützen. Eine Seniorin, die eine rollstuhlgerechte Wohnung braucht, eine Familie auf zu engem Wohnraum oder eine von Gewalt bedrohte Frau können sich auf dem engen Wohnungsmarkt oft nicht behaupten. Es wird daher dringend Zeit, die vor mehreren Jahrzehnten in einigen Stadtteilen ausgesetzte Vergabe von Sozialwohnungen an Menschen mit dringendem Wohnbedarf auf den Prüfstand zu stellen. Dabei müssen die freiwerdenden Wohnungen nicht zwingend in den Stadtteilen mit niedrigem sozialen Standard von dieser Gruppe belegt werden. Die betroffenen Wohnungsunternehmen haben nämlich die Möglichkeit, einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Hamburg abzuschließen, der es ermöglicht, diese Menschen in ihrem gesamten Wohnungsbestand unterzubringen – also auch in Stadtteilen, die sozial stabil sind. Hier sehen wir auch Unternehmen, die noch keinen Vertrag haben – wie Vonovia – in der sozialen Verantwortung, hilfebedürftige Menschen zu versorgen. Mit unserem Antrag wollen wir auch mehr Kooperationsverträge für hilfebedürftige Menschen und mehr geförderte Wohnungen für Menschen mit dringendem Wohnraumbedarf schaffen. Es ist unser erklärtes Ziel, dass der Hamburger Wohnungsmarkt allen Menschen offensteht.“
Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung und Wohnen der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Hamburgs Bilanz beim Bau von Sozialwohnungen kann sich bundesweit mehr als sehen lassen. Mit 192 bewilligten öffentlich geförderten Mietwohnungen pro 100.000 Einwohnern in 2019 steht Hamburg an der Spitze aller Bundesländer. Hinzu kommt, dass wir mit dem Drittel-Mix ein kluges und ausgewogenes Mittel haben, mit dem sich gemischte Wohnstrukturen entwickeln können. Dadurch wachsen viele stabile und lebenswerte Quartiere in Hamburg und prägen ihren stadtteilbezogenen Charakter aus. Das ist auch für die vier Siedlungsbereiche mit Freistellungsgebieten Steilshoop, Mümmelmannsberg, Wilhelmsburg und Allermöhe-West von hoher Bedeutung. Klar ist, dass die Versorgungssituation von vordringlich Wohnungssuchenden und auch die gute Quartiersentwicklung in den betroffenen Stadteilen weiter verbessert werden muss. Die Überprüfung der Freistellungsgebiete kann ein weiterer Baustein sein, mehr Haushalte, die nicht aus eigener Kraft eine gute Wohnung finden, mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Daher ist der Ansatz einer ergebnisoffenen und transparenten Prüfung genau richtig.“


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