Wohnen

Mietwohnung bleibt Mietwohnung – Rot-Grün verlängert Umwandlungsverordnung

Mit einem gemeinsamen Antrag zur Bürgerschaftssitzung am 6. Dezember ersuchen SPD und Grüne den Senat, den seit 2015 ununterbrochen gültigen Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung um weitere fünf Jahre zu verlängern. Zusammen mit derzeit 15 Sozialen Erhaltungsverordnungen, abgesenkten Kappungsgrenzen und einer Mietpreisbremse für Neuvermietungen nutzt Rot-Grün in Hamburg konsequent alle Möglichkeiten, um bezahlbare Mieten sicherzustellen.

Dazu Olaf Duge, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Es ist zutiefst ungerecht, dass Menschen ihre Wohnung verlieren, weil Gebäude luxussaniert oder Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Wir müssen sicherstellen, dass Wohnraum langfristig bezahlbar für alle bleibt. In den aktuell 15 Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung (SozErVO) schützen wir viele Menschen vor Luxussanierung und Wohnungsverlust bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Deshalb setzen wir uns nun aktiv für eine Verlängerung der sogenannten Umwandlungsverordnung ein. Sie verhindert, dass in diesen Gebieten wichtige und bezahlbare Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden und nimmt Druck aus den Quartieren. Gerade in Zeiten steigender Mieten und steigender wirtschaftlicher Abstiegsangst sind Instrumente wie die Umwandlungsverordnung wichtig im Kampf gegen die Verdrängung von Mieter*innen aus ihrem gewohnten Zuhause. Das gilt auch für das sogenannte Vorkaufsrecht bei spekulativen Hausverkäufen, das aktuell durch einen Gerichtsbeschluss ausgesetzt ist. Hier steht der Bund gemäß Koalitionsvertrag in der Pflicht, diese Lücke endlich zu schließen. Justizminister Buschmann muss hier endlich seine Verzögerungstaktik aufgeben, die nur zu Lasten der Mieter*innen geht.”

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Bezahlbares Wohnen ist die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Mit der nahtlosen Verlängerung des Umwandlungsschutzes in den Gebieten der sozialen Erhaltungsverordnung sind tausende Mieter:innen von Eimsbüttel über St.Pauli bis nach Eilbek auch weiterhin bis mindestens Ende 2029vor der Verdrängung aus ihren Wohnungen geschützt. Damit schieben wir der Wohnraumspekulation in Hamburg einen weiteren Riegel vor. Die 15 Gebiete, in denen aktuell eine Soziale Erhaltungsverordnung gilt, liegen nicht unter einer Käseglocke – auch hier müssen Veränderungen möglich sein. Doch es ist wichtig, dass diese Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gerecht und sozial ausgewogen passieren. Denn attraktive Nachbarschaften zeichnen sich durch eine Vielfalt an unterschiedlichen Menschen aus. Die Umwandlungsverordnung ist hierfür ein wichtiger Baustein, der sich bewährt hat und viele Mieter:innen vor Verdrängung schützt. Dennoch brauchen wir weitere Maßnahmen. Nachdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dem Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten den Stecker gezogen hat, blicken wir mit Argusausgen auf die Arbeit von Bundesjustizminister Buschmann. Er muss jetzt endlich liefern und das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wieder scharf schalten, damit Hamburg – wie schon in der Vergangenheit – Spekulantentum mit einem Vorkaufsrecht frühzeitig stoppen kann.“

Hintergrund

Hamburg erhält bezahlbaren Wohnraum und schützt Menschen, die in Mietwohnungen leben, vor Verdrängung. Mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen, der Umwandlungsverordnung, dem Wohnraumschutzgesetz, individuellen Kappungsgrenzen und der Mietpreisbremse hat die Stadt wichtige Instrumente verankert, die Investoren stoppen und Mietsteigerungen vorbeugen können. Mit Sozialen Erhaltungsverordnungen werden Gebiete geschützt, die besonders nachgefragt sind und für die Gutachter deutlichen Aufwertungsdruck festgestellt haben. In geschützten Gebieten müssen bestimmte bauliche Maßnahmen gesondert genehmigt werden. So sollen Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude verhindert werden. Das zuständige Bezirksamt prüft, ob sich beantragte Maßnahmen negativ auf die Zusammensetzung der Bevölkerung auswirken.

Von den Sozialen Erhaltungsverordnungen profitieren in Hamburg folgende Stadtgebiete: Südliche Neustadt, St. Georg, St. Pauli, Sternschanze, Osterkirchenviertel, Eimsbüttel-Süd, Altona-Altstadt, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, Nördliche Neustadt, Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd, Altona-Nord, Eilbek, Barmbek-Nord und Jarrestadt.

Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.

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