In einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von SPD und Grünen legt der Senat den aktuellen Sachstand zur Aufarbeitung der gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel dar (siehe Anlage). 2017 hatte der Senat eigens Stellen für die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte eingerichtet, um die Aufarbeitung zu gewährleisten. Derzeit sind noch Verfahren offen, die juristisch besonders anspruchsvoll sind. Gegen einige erstinstanzliche Entscheidungen wurden Rechtsmittel eingelegt. Die rot-grünen Regierungsfraktionen möchten prüfen, ob eine Verlängerung der befristeten Stellen zur Aufarbeitung möglich ist.
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die vollständige strafrechtliche Aufarbeitung des G20-Komplexes ist uns wichtig. Wir wollen eine abschließende Aufklärung. Die Antwort des Senats zeigt, dass dies aufgrund der hohen Komplexität der Verfahren noch nicht gewährleistet werden konnte. Um sicherzustellen, dass die Hamburger Justiz für die Erfüllung dieser Aufgabe auch in Zukunft gut aufgestellt ist, wollen wir prüfen, die dafür geschaffenen und bis zum Jahresende befristeten Stellen zu verlängern.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Nach den gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel sind Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zügig in die strafrechtliche Aufarbeitung eingestiegen. Diesen Prozess haben wir als Rot-Grün mit der Einrichtung zusätzlicher Stellen unterstützt. Insgesamt sind im Zusammenhang mit den Ausschreitungen bislang 2.786 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Das ist eine immense Zahl, die die Arbeitslast der staatlichen Stellen deutlich macht. Ein großer Teil der Verfahren konnte bereits abgeschlossen werden. Doch weil viele Fälle besonders komplex und anspruchsvoll sind, kommt es auch zu Verzögerungen, die den Aufarbeitungsprozess verlangsamen. Für uns ist klar, dass die strafrechtliche Aufarbeitung bis zuletzt gründlich und mit der gebotenen Sorgfalt zu Ende geführt werden muss. Die bereitgestellten Ressourcen waren in der Vergangenheit hierfür eine wichtige Hilfe. Mit Blick auf die noch nicht abgeschlossenen Verfahren, werden wir daher nun noch einmal prüfen, ob die bis Jahresende befristeten Stellen nochmals verlängert werden können.“
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