Das Brandenburger Verfassungsgericht hat heute das Landesparitätsgesetz gekippt. Damit wurde nach Thüringen nun das zweite Paritätsgesetz aufgehoben. Für Hamburg bedeutet dies jedoch nicht, auf halber Strecke aufzugeben. Die grüne Bürgerschaftsfraktion setzt sich auch weiterhin für ein solches Gesetz in Hamburg ein und will die rechtlichen Möglichkeiten geprüft wissen.
Dazu Till Steffen, verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts ist erneut ein herber Rückschlag für die Geschlechtergerechtigkeit in Politik und Gesellschaft. Würden alle Parteien ihre Wahllisten paritätisch aufstellen, bräuchten wir keine rechtliche Regelung. Doch die Realität sieht leider anders aus. Deshalb sind wir Grünen davon überzeugt, dass dem Gesetzgeber eine Schlüsselrolle bei der Gleichstellung zukommt. Wir bleiben dabei: Wir werden weiter nach geeigneten Maßnahmen suchen, um Frauen die Hälfte der Macht und der Mitbestimmung zu sichern und eine gesetzliche Lösung auch in Hamburg erörtern.“
Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Trotz des Urteils bleibt das Anliegen in der Sache gerechtfertigt. Die Hälfte der Macht muss den Frauen gehören, dafür reichen Selbstverpflichtungen leider nicht aus. Nun gilt es auf Grundlage der Urteile zu schauen, wie wir in Hamburg die verfassungsrechtlich garantierte Gleichstellung der Geschlechter auch im parlamentarischen Raum wirksam befördern können – Priorität hat für uns dabei immer noch eine gesetzliche Lösung.“


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