Zukünftig haben Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit, ihre Beihilfe als Pauschale und so finanzielle Unterstützung für eine Vollmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erhalten. Die Regelung tritt zum 1. August in Kraft. Bisher konnten sich Beamtinnen und Beamte nur privat in Kombination mit Beihilfe versichern oder ihre Mitgliedschaft in der GKV vollständig allein finanzieren. Die pauschale Beihilfe ist eine zusätzliche Option – all jenen, die das herkömmliche System bevorzugen oder nicht die Möglichkeit haben, in die GKV zu wechseln, entstehen keine Nachteile. Die Bürgerschaft hatte das Gesetz im Mai 2018 beschlossen (Drs. 21/11426).
Dazu Mareike Engels, sozial- und frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion und Obfrau im Personalausschuss: „Die Einführung der pauschalen Beihilfe löst nicht nur ein großes Gerechtigkeitsproblem, sondern sie nützt im Kern vielen und schadet niemandem. So simpel und so überzeugend ist für uns die Lehre aus den Anhörungen im Personalausschuss. Beamtinnen und Beamte, die sich bisher freiwillig gesetzlich versichert haben, hatten häufig gar keine Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, weil sie zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung hohe Risikozuschläge in der privaten Versicherung hätten zahlen müssen. Das neue Gesetz bedeutet für sie nun eine große Erleichterung. Interessant ist die neue Regelung auch für Beamtinnen und Beamte in niedrigen Besoldungsstufen, mit vielen Kindern oder gerade auch für diejenigen, die lange Zeit in Teilzeit arbeiten wollen. Alle, die lieber wie bisher privat versichert bleiben wollen, erhalten keine Nachteile. Das neue Gesetz ist also eine Win-Win-Situation und Hamburg geht hier bundesweit beispielhaft voran. Mit dieser Regelung schreibt Hamburg ein Stück Sozialgeschichte und geht einen wichtigen Schritt in Richtung Bürgerversicherung. Kein Wunder, dass viele Bundesländer gerade neugierig nach Hamburg schauen, denn auch der Arbeitgeber Hamburg gewinnt hierdurch an Attraktivität”
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