Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bringen zur heutigen Bürgerschaftssitzung einen gemeinsamen Antrag für klare Regeln bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein. Dieser sieht vor, dass sich der Senat auf Bundesebene für einen eindeutigen rechtlichen Rahmen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einsetzen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass Möblierungsaufschläge bei Wohnungsvermietungen künftig transparent geregelt werden. Bisher bietet die Rechtsprechung bundesweit unterschiedliche Orientierungsrahmen.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Nachdem wir kürzlich beschlossen haben, im Bund die Ausnahmen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den Sozialen Erhaltungsverordnungen abschaffen zu wollen, gehen wir nun gegen die ‚Ausnahmeritis‘ bei der Mietpreisbremse vor. Die anwachsende Vermietung von möblierten Wohnungen wird zunehmend als Schlupfloch missbraucht, um die Mietpreisbremse zu umschiffen. Den Mieterinnen und Mietern kann so der Vermietungsaufschlag für Sofa, Tisch und Schrank verheimlicht werden. Das ist nicht nur unfair, sondern schlichtweg unanständig. Damit ist auch nicht erkennbar, ob der Mietenspiegel für die unmöblierte Wohnung eingehalten wird. Solche Tricksereien gehören schnellstmöglich abgeschafft. Deshalb wollen wir mit einer Bundesratsinitiative mehr Licht ins Mietendunkel bringen, damit der Möblierungszuschlag in Zukunft getrennt ausgewiesen wird.“
Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es kann nicht sein, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen Wildwestmentalität herrscht. Wir wollen, dass zukünftig rechtlich klar geregelt ist, wie hoch ein Möblierungsaufschlag bei der Vermietung möblierter Wohnungen sein darf. Dazu muss vertraglich Transparenz hergestellt werden. Ein Sofa allein darf niemals Grund sein, um die Mietpreisbremse auszuhebeln. Dafür wollen wir uns im Bund einsetzen. Seit 2011 bringen wir den Hamburger Wohnungsmarkt auf Vordermann und weiten den Schutz für Mieterinnen und Mieter massiv aus. Über 94.000 Baugenehmigungen und der bundesweite Spitzenplatz beim geförderten Wohnungsbau sprechen dabei Bände. Die Verschärfung der Mietpreisbremse, die geplante Senkung der Kappungsgrenze, intensiver Wohnraumschutz und 14 Gebiete, in denen die Regeln Sozialer Erhaltungsverordnungen gelten, sind die Grundlage für einen umfassenden Mieterschutz in Hamburg. Diese Grundlage werden wir weiterhin kontinuierlich ausbauen.“


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