Der Senat bringt heute eine Gesetzesänderung zur Novellierung des „Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes“ in die Bürgerschaft ein. Damit soll die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) in den Bezirken durch mehr Personal und eine höhere Transparenz der Prüfergebnisse gestärkt werden. Neben stationären Einrichtungen werden auch ambulante Dienste überprüft. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt diese Gesetzesnovelle als wichtigen Schritt für eine bessere Pflege.
Dazu Christiane Blömeke, pflegepolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Lange haben wir mit allen Akteuren um den Neuzuschnitt der Wohn-Pflege-Aufsicht gerungen. Das nun vorliegende Gesetz macht deutlich: Die Arbeit hat sich gelohnt. Mehr Personal, eine neue Struktur und ein neuer, überzeugender Aufgabenzuschnitt machen die Wohn-Pflege-Aufsicht fit für die Zukunft. Elf zusätzliche Stellen sollen in den Bezirken für die Wohn-Pflege-Aufsicht eingerichtet werden. Es wird eine zentrale Koordinierung in Altona für übergeordnete Aufgaben geben und als einziges Bundesland überprüft Hamburg auch weiterhin ambulante Dienste. Gerade dieser Punkt ist uns Grünen sehr wichtig, denn die Pflege zuhause muss ebenso kontrolliert werden, wie in Pflegeheimen. Die Zuständigkeit für die Wohn-Pflege Aufsicht wird weiterhin im Bezirk liegen. Das war den Bezirken und dem Landesseniorenbeirat wichtig. Unterm Strich hat die Beteiligung von vielen zu einem guten Ergebnis geführt
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