Im Jahr 2018 wurden 22 Entnahmekrankenhäuser in Hamburg festgelegt, die mithilfe von Transplantationsbeauftragten dafür sorgen sollen, alle notwendigen Fragen im Falle einer möglichen Organspende schnell zu klären. Dazu gehört an erster Stelle, die Spendebereitschaft der verstorbenen Person zu ergründen. Eine Schriftliche Kleine Anfrage (siehe Anlage) der Grünen Bürgerschaftsfraktion zeigt eine sinkende Zahl bei den Organspenden seit 2010.
Dazu Gudrun Schittek, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:
„Jeden Tag sterben zwei bis drei Menschen in Deutschland, die vergeblich auf ein Spenderorgan gewartet haben, obwohl die Bereitschaft zur Organspende laut Umfragen in Deutschland hoch ist. Die Zahlen bundesweit und in Hamburg zeigen einen Abfall der Transplantationen unter das Niveau von 2010. Die Krankenhäuser sind seit 2019 gesetzlich verpflichtet, Transplantationsbeauftragte einzusetzen, die Zahlen für Transplantationen sind jedoch nicht gestiegen. Weil das Klinikpersonal häufig schon im Alltag überlastet ist, hat die Beratung von Angehörigen und Organisation von Transplantationen oft nicht den Stellenwert, den sie haben müsste. Gerade kleineren Kliniken, die nicht selbst transplantieren, fehlt oft Expertise. Auch ein neurologisch-neurochirurgischer Konsiliardienst, der hier unbedingt zur Unterstützung erforderlich wäre, wurde noch nicht eingerichtet. Ebenso fehlt es an einer unabhängigen Instanz zur Kontrolle über die Abläufe in den Kliniken. Die Zahlung von Geldern für die Kliniken muss an die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gekoppelt werden, sonst wird es weiterhin für viele Menschen nicht möglich sein, ein lebensrettendes Organ zu erhalten. Nicht die Bereitschaft zur Organspende ist der Grund für die niedrigen Zahlen, sondern die Organisation in den Kliniken.“


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