Heute wurde die Volksinitiative „Hamburger Volksentscheid gegen Pflegenotstand im Krankenhaus“ angemeldet. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich für ein starkes Pflege-Personaltableau ein, sehen aber den Forderungskatalog der Initiative kritisch.
Dazu Christiane Blömeke, gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Ohne Frage ist es wichtig, sich für mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern einzusetzen. Wir Grüne sehen darin eine besondere Verpflichtung. Deshalb ist es ein guter erster Schritt, dass ab dem 1.Januar 2019 bundesweit in allen Krankenhäusern Personaluntergrenzen in der Pflege gelten werden. Ob diese Grenzen richtig gezogen sind, werden wir als Grüne bewerten, wenn sie vorliegen. Klar ist schon jetzt, dass diese schneller eingeführt werden, als die von der Volksinitiative geforderten Verbesserungen. Gleichzeitig wird die Übernahme der Mehrkosten durch die Krankenkassen bundeseinheitlich geregelt. Diese wichtige Entwicklung auf Bundesebene lässt die Initiative aber links liegen und fordert jetzt Extra-Standards für Hamburg. Dabei erweist die Initiative ihrem eigenen Anliegen eher einen Bärendienst, wenn sie den Druck auf die jetzt Verhandelnden – die Krankenkassen und die deutsche Krankenhausgesellschaft – rausnimmt und auf die Länder verlagert.
Der Vorschlag ist zudem verfassungsmäßig bedenklich, denn die Länder können das Bundesrecht nicht brechen. Sie können die Personalvorgaben des Bundes nur dort ergänzen, wo der Bund seine Kompetenzen nicht wahrnimmt. Der Vorschlag der Initiative stünde aber in klarer Konkurrenz zu den dann geltenden Personaluntergrenzen. Zudem wird das Kopplungsverbot bei dieser Volksinitiative verletzt. Das heißt, es werden Sachverhalte ohne direkten Zusammenhang gemeinsam vorgebracht: Personalbemessung, Investitionsbedarf und die Art der Beschäftigung des Reinigungspersonals in Kliniken haben, wenn überhaupt, nur indirekt etwas miteinander zu tun. Und zu all dem ist die Kostenfrage vollkommen ungeklärt. Die Hamburger Krankenhäuser könnten am Ende in eine schwere Schieflagen geraten, wenn die Krankenkassen die Hamburger Sonderregelung nicht bezahlen. Die Aussicht auf bundesweite, solide finanzierte Personaluntergrenzen ist weit besser, als eine verfassungsrechtlich und finanziell sehr wackelige Hamburger Insellösung.“
Dazu Sylvia Wowretzko, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir verfolgen alle das gleiche Ziel. Wir brauchen mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern und eine Entlastung der Pflegekräfte. Eine qualifizierte Pflege ist für das Wohl und die Gesundheit von Patentinnen und Patienten von großer Bedeutung. Um dieses Ziel zu erreichen hat die SPD bereits viele Maßnahmen auch auf Bundesebene umsetzen können. Zum 1.1.2019 werden bundesweit Personaluntergrenzen für die Pflege im Krankenhaus in Kraft treten. Das ist bereits Gesetz. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde nicht zuletzt auf Hamburger Initiative zudem durchgesetzt, dass dies für alle bettenführenden Stationen gelten muss. Zudem sollen die Personalkosten für die Pflege aus dem Pauschalsystem herausgelöst und ihre zielgerichtete Verwendung für das Pflegepersonal sichergestellt werden. Die Finanzierung von zusätzlichem Pflegepersonal in den Krankenhäusern wurde über Bundesprogramme gefördert. Allerdings müssen auch Ausbildungsanstrengungen und eine nachhaltige Verbesserung des Berufsbildes, der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung sowie eine stringente Fachkräftestrategie dazu kommen, um Menschen für diesen Beruf zu begeistern.
Wir investieren bereits jetzt in die Hamburger Krankenhäuser und stellen damit weiterhin eine medizinische Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger auf höchstem Niveau sicher. Hamburg belegt Jahr für Jahr einen Spitzenplatz bei den Krankenhausinvestitionen in Deutschland. Die von der Volksinitiative angestrebte Verankerung von Personaluntergrenzen im Hamburger Krankenhausgesetz wirft aus meiner Sicht eher rechtliche und finanzielle Fragen auf, die bisher nicht beantwortet werden. Auch Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft zu dieser Frage haben gezeigt, dass eine Gegenfinanzierung von Personaluntergrenzen im Bundesrecht abgesichert sein muss, damit sie wirksam ist. Wir brauchen aber wirksame Maßnahmen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.“


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