Zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen ersuchen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen den Senat, einen Gesetzentwurf für den flächendeckenden Internetzugang in Hamburgs Wohn- und Betreuungseinrichtungen zu erarbeiten (zum Antrag). Die Nutzung von Tablets und Smartphones soll zukünftig in allen Pflegeeinrichtungen durch hauseigenes WLAN ermöglicht werden. Bis Ende des Jahres soll der Bürgerschaft ein Vorschlag für eine entsprechende gesetzliche Verankerung vorgelegt werden.
Dazu Christa Möller-Metzger, senior*innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Zugang zur digitalen Welt ist eine wichtige Grundlage für Teilhabe und Lebensqualität – auch und gerade im Alter. Spätestens seit Beginn der Pandemie wurde dies vielen schmerzhaft bewusst. Pflegebedürftige Menschen waren aufgrund der Corona-Einschränkungen teilweise über lange Zeiträume von sozialen Kontakten außerhalb der Einrichtungen abgeschnitten. In dieser Phase tat es vielen Menschen besonders weh, wenn kein WLAN in der Pflegeeinrichtung vorhanden war. Denn vielen Pflegebedürftigen hilft es in ihrem Alltag enorm, wenn sie zum Beispiel von ihren Angehörigen eine Playlist mit der Lieblingsmusik bekommen oder Fotos von den Enkeln – selbst bei fortgeschrittener Demenz. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass feste Zielmarken für den WLAN-Ausbau eingehalten werden. Wir fordern den Senat auf, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass zukünftig allen Menschen in Hamburgs Wohn- und Betreuungseinrichtungen die Internetnutzung mit mobilen Geräten ermöglicht wird. Denn digitale Teilhabe gehört inzwischen gerade im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zum Erhalt der Selbstbestimmung und Lebensqualität untrennbar dazu.“
Dazu Britta Schlage, seniorenpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „In der Corona-Pandemie ist die hohe Bedeutung und Notwendigkeit digitaler Kontaktmöglichkeiten wie der Videotelefonie einmal mehr deutlich geworden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die digitale Infrastruktur von Pflegeeinrichtungen weiter voranbringen. Damit verbessern wir die digitale Teilhabe pflegebedürftiger Menschen – auch bei Besuchen von Angehörigen. Bei der Umsetzung eines entsprechenden Gesetzentwurfs muss es eine sozialverträgliche Regelung geben, die nicht zu einer unangemessenen finanziellen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen führt. Ich bin davon überzeugt, dass die auf Initiative der Regierungsfraktionen veranlasste Prüfung der Rahmenbedingungen durch den Senat eine gute und in absehbarer Zeit umsetzbare Lösung erbringen wird.“
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