Die rot-grünen Regierungsfraktionen stellen ab dem kommenden Schuljahr allen Grundschulen Hamburgs die Mittel für eine feste Schulbegleitungskraft zur Verfügung. Das sieht ein entsprechender Antrag vor, der am 15. Januar in der Bürgerschaft verabschiedet wird. Auf diese Weise sollen Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Unterstützungsbedarf optimal gefördert werden. Künftig sollen Grundschulen ganztägig flexibel und eigenständig ohne großen Verwaltungsaufwand auf eine Schulbegleitungskraft zurückgreifen und somit auch kurzfristige Bedarfe unkompliziert abdecken können. Die Anzahl der angeforderten Schulbegleitungen hat sich von 2011/12 (460 Fälle) bis 2016/17 (1.874 Fälle) in Hamburg erheblich erhöht.
Dazu Olaf Duge, schulpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit unserem Antrag zur Schulbegleitung stellen wir den Grundschulen und vor allem den Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Unterstützung zur Verfügung. Der Bedarf nach Schulbegleitung, als ein Baustein gelungener Inklusion, wurde zunehmend angefordert. Gut, dass wir diesem Bedarf nun nachkommen können.”
Dazu Barbara Duden, schulpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben seit 2011 die Zahl von bewilligten Schulbegleitungen mehr als verfünffacht. Von Eltern und von Schulen hören wir aber, dass es noch Engpässe gibt, weil nicht nur die Schülerschaft heterogener wird, sondern auch der Bedarf nach Schulbegleitung schwankt und ihr Einsatz daher flexibler gestaltet werden muss. Mit der neuen Möglichkeit, eine Schulbegleitung ganztätig nach den jeweiligen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler einzusetzen, reagieren wir auf diese Hinweise und verbessern die Situation für die Betroffenen. Auch die Schulen werden entlastet, weil der Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert wird. So bringen wir die Inklusion an Grundschulen noch einmal ein gutes Stück voran und schaffen die strukturellen Voraussetzungen für einen unkomplizierten Schulalltag für alle Kinder.“
Hintergrund:
Mit Einführung der Inklusion sind nicht nur die pädagogischen Aufgaben gewachsen, sondern auch die sozialen und organisatorischen Aufgaben an Schulen haben zugenommen. Das gilt besonders für die Schulbegleitung. Diese übernehmen in der Regel Hilfstätigkeiten, damit Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Unterstützungsbedarf die Anforderungen des Schulalltages bewältigen können. Schulbegleitungen sind somit eine notwendige Hilfe zur Teilnahme am schulischen Angebot. Insbesondere in Grundschulen besteht ein erhöhter Bedarf nach einer Schulbegleitung, da Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Unterstützungsbedarf im Grundschulalter gerade im Bereich von einfacheren Tätigkeiten des Alltags noch Unterstützung bedürfen, die sie in weiterführenden Schulen dann zumeist selbständig übernehmen können.
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