Hamburg als Vorbild für „Gute Arbeit“ Mit einer Richtlinie des rot-grünen Senats sind sachgrundlose Befristungen in Behörden und öffentlichen Unternehmen künftig weitestgehend ausgeschlossen. Nur begründete Ausnahmefälle sind zugelassen, die aber regelmäßig überprüft werden. Die neuen Regelungen gehen zurück auf eine Bürgerschaftsinitiative der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen aus dem vergangenen Jahr. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag…