Tierschutz

Änderung des Hochschulgesetzes: Für ein Studium ohne Tierversuche

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen den Tierschutz im Hamburger Hochschulgesetz verankern. Ziel ist es, dass an den Hamburger Hochschulen zukünftig noch konsequenter auf Tierversuche verzichtet wird. Mit einem Bürgerschaftsantrag wird der Senat aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Verzicht auf Tierversuche in der universitären Lehre vorantreibt. Gleichzeitig sollen die Hochschulen zur Entwicklung und Förderung von tierversuchsfreien Lehrmethoden verpflichtet werden.

Dazu Christiane Blömeke, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Tierversuche sind grausam. Rund drei Millionen Tiere leiden und sterben jedes Jahr in Deutschland im Tierversuch. Noch können wir in der wissenschaftlichen Forschung Tierversuche nicht komplett ersetzen. Aber wir können in der Lehre konsequent auf lebende Tiere und Tierversuche verzichten. Mit der Verankerung des Tierschutzes im Hochschulgesetz gehen wir weiter in Richtung einer tierversuchsfreien Wissenschaft. Denn auch die Wissenschaft trägt Verantwortung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen und Mitgeschöpfe. Als Grüne sind wir überzeugt: Der tierversuchsfreien Forschung und Lehre gehört die Zukunft!“

Dazu René Gögge, wissenschaftspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen dem Auftrag des Tierschutzes gerecht werden und herausragende Wissenschaft ermöglichen. Da im Forschungsbereich die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen immer wieder angezweifelt wird, ist es absolut folgerichtig, alternative Methoden voranzutreiben. Und natürlich gilt es, damit schon im Studium zu beginnen und vor allem Studierenden zu ermöglichen, ohne Notwendigkeit von Tierversuchen ein Studium der Medizin zu absolvieren.”

Dazu Gert Kekstadt, Experte für Tierschutz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Tierschutz fängt in den Köpfen der Menschen an. Daher ist es ein richtiger Schritt, das Experimente an Tieren auch im Studium soweit es irgendwie möglich ist, vermieden werden. Mit unserem Antrag wirken wir darauf hin, dass die rechtlichen Weichen gestellt werden, um die Zahl der Tierversuche in Forschung und Lehre zu verringern. Bremen und Nordrhein-Westfalen sind hier schon mit gutem Beispiel voran gegangen. Inzwischen gibt es auch innovative Lehr-, Prüfungs- und Forschungsmethoden, die einen Verzicht auf Tierversuche erleichtern. Uns ist aber auch wichtig, vorab mit dem Universitätsklinikum und anderen Hochschuleinrichtungen zu sprechen, um praxistaugliche Regelungen für das Hochschulgesetz zu entwickeln.“

Dazu Sven Tode, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist an der Zeit, dass wir die vielen neuen Möglichkeiten zum Tierschutz auch in der Forschung noch konsequenter nutzen. Das Uniklinikum Eppendorf etwa hat eine fundierte wissenschaftliche Struktur, mit der in den letzten Jahren erfolgreich Tierversuche immer weiter reduziert werden konnten. Diesen Prozess wollen wir mit unserer Politik unterstützen. So haben wir beispielsweise erst vor kurzem das Preisgeld für tierversuchsfreie Forschung erhöht, um zusätzliche Anreize zu schaffen. Spitzenforschung auf einem sehr hohen Niveau kann schon heute weitestgehend ohne Tierversuche stattfinden. Gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden wir die Tierschutzfrage in der Hamburger Forschung lösen.“

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