In der heutigen Bürgerschaftssitzung wird nach umfassenden Beratungen und einer Expertenanhörung das novellierte Verfassungsschutzgesetz verabschiedet. Hamburg modernisiert damit seine Rechtsgrundlage für den Verfassungsschutz nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Dazu Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit diesem Gesetzentwurf geht Hamburg den Weg, die Rechtsgrundlagen für den Verfassungsschutz vor dem Hintergrund veränderter Anforderungen anzupassen und neue Befugnisse mit erweiterten parlamentarischen Kontrollrechten zu verbinden. Das betrifft z.B. die Verarbeitung von Informationen über Minderjährige vor Vollendung des 14. Lebensjahres, als auch die sogenannte Quellen-TKÜ (Telekommunikations-Überwachung). Beides sind durchaus heikle Maßnahmen, die tief in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen, aber auf veränderte Gefährdungslagen und neue technische Kommunikationsmöglichkeiten reagieren. Über beide Maßnahmen wird der Senat im parlamentarischen Kontrollausschuss zukünftig detailliert berichten müssen. Das stärkt letztlich die demokratische Kontrolle.“
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wie beim kürzlich reformierten Polizeirecht sind auch beim Hamburgischen Verfassungsschutzgesetz Anpassungen an neue verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben erforderlich. Wir wollen die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes aber auch nutzen, um dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) neue Befugnisse einzuräumen, damit es den neuen Herausforderungen durch politischen oder religiösen Extremismus wirksam begegnen kann. Zudem sehen wir deutlich spezifischere Anwerbe- und Einsatzbedingungen von Vertrauenspersonen vor. Die Bürgerschaft beschließt heute ein sehr ausgewogenes Gesetz, das die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen wahrt und die Handlungsfähigkeit des LfV deutlich erhöht.“


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