Ab dem 28. Oktober können Hamburger Studierende beim Studierendenwerk wieder eine Corona-Notfallhilfe in Form eines zinslosen Darlehens von monatlich 400 Euro beantragen. Dafür ist der Nachweis eines pandemiebedingten Einnahmeverlusts und ein Kontostand von maximal 300 Euro notwendig. Das Geld für die Notfallhilfe wird aus Landesmitteln bereitgestellt. Die Wiederauflage des Corona-Nothilfefonds für Studierende hatten SPD und Grüne im September mit einem Antrag in der Bürgerschaft gefordert.
Dazu Miriam Block, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mitten in der zweiten großen Welle der Pandemie stellt die Bundesregierung die finanziellen Hilfen für Studierende ein. Damit fällt eine wichtige Hilfeleistung für notleidende Studierende weg und Hilfe ist und bleibt dringend nötig. Hamburg hat schon zu Beginn der Krise schnell reagiert und springt jetzt erneut mit einem Notfalldarlehen über 400 Euro ein. Nach wie vor ist die finanzielle Lage für viele Studierende dramatisch. Es ist zu befürchten, dass sie ohne substanzielle Hilfen in den Studienabbruch gedrängt werden. Daher braucht es weitergehende Maßnahmen wie bessere Antragskriterien bei Überbrückungshilfen und endlich eine BAföG-Öffnung im Bund, um alle Studierenden angemessen unterstützen zu können.“
Dazu Annkathrin Kammeyer, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Wintersemester startet, das Infektionsgeschehen steigt wieder an, aber das Bundeswissenschaftsministerium legt die Überbrückungshilfen für Studierende auf Eis. Das ist völlig unverständlich und ich bin froh, dass wir in Hamburg nun für drei weitere Monate erneut zinslose Studiendarlehen anbieten können. Ab dem 28. Oktober kann über das Studierendenwerk ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Schon das Sommersemester brachte für viele Studierende erhebliche finanzielle Unsicherheiten mit sich. Wir haben in Hamburg schnell reagiert und die zusätzliche Belastung vor dem Start der Bundeshilfen bereits mit einem eigenen Landesprogramm abgefedert. Die Hochschulen setzen derzeit alles daran, dass Studierende ihr Studium wie vorgesehen vorantreiben können. Damit das gelingt, ist aber auch ein Mindestmaß an finanzieller Absicherung notwendig. Hier ist auch der Bund in der Pflicht, in Zukunft wieder einen Beitrag zu leisten.“
Hintergrund:
Bereits von April bis Juni gab es das Hamburger Notdarlehen, das durch die Überbrückungshilfe des Bundes abgelöst wurde. Laut einer aktuellen Umfrage haben 40 Prozent der Studierenden ihren Job verloren. Anfang September beschlossen deshalb die rot-grünen Regierungsfraktionen das Hamburger Notfalldarlehen wieder aufzulegen, wenn die Bundesregierung die Überbrückungshilfen nicht verlängert. Diese Neuauflage wird nun erfolgen. Das zinslose Darlehen über bis zu 400 Euro kann jeweils für die Monate Oktober bis Dezember 2020 gewährt werden und zwölf Monate später beginnt frühestens die Rückzahlung in einer Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro pro Monat. Die Richtlinien sehen Ausnahmefälle vor, die Rückzahlung des zinslosen Darlehens zu stunden oder zu erlassen. Von der Bundesregierung gibt es seit Ende September keine Unterstützung mehr, außer einen KfW-Kredit, der mit einer hohen Zinslast verbunden ist.


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