In der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft beantragen CDU und Linke die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften in Hamburg. Hierzu bringen die rot-grünen Regierungsfraktionen einen Zusatzantrag ein, mit dem der Untersuchungszeitraum des Ausschusses erweitert werden soll. Außerdem soll der Ausschuss feststellen, welche Maßnahmen vom Senat ergriffen werden, um Ansprüche des Staates geltend zu machen und wie grundsätzlich mit Cum-Ex-Geschäften umgegangen wurde und wird. Die Regierungsfraktionen bekräftigen damit einmal mehr ihren Willen zur Zusammenarbeit mit der Opposition.
Dazu Farid Müller, Obmann im PUA Cum-Ex der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Cum-Ex- Geschäfte der Warburg Bank sind auch schon vor 2016, mutmaßlich ab 2006 getätigt worden. Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, den Untersuchungszeitraum des PUA nur auf die Jahre 2016 und 2017 einzugrenzen, wie es CDU und Linke wollen. Wir beantragen deswegen, auch Zeiträume davor als Basis des Untersuchungsauftrages zu nehmen. Uns ist es wichtig, dass wir in dieser Sache transparente Aufklärung leisten können.“
Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit ihrem Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nehmen CDU und Linke ein parlamentarisches Recht wahr. Wir werden uns an der Arbeit in diesem Ausschuss konstruktiv und kritisch beteiligen. Es ist aber neben der Sache, den Regierungsfraktionen mangelnde Aufklärungsbereitschaft vorzuwerfen. Es waren die Regierungsfraktionen, die zu diesem Thema eine Selbstbefassung des Haushaltsausschusses angestoßen haben. Von Beginn an hat Rot-Grün auf Kooperation gesetzt. Auch nachdem die CDU ihrerseits die Terminfindung abbrach, um öffentlichkeitswirksam eine Sondersitzung zu beantragen, haben wir diese umgehend ermöglicht. Es lässt tief blicken, dass die CDU den Vorschlag ihres eigenen Experten, die Warburg Bank im Ausschuss anzuhören, ablehnte und keine zwölf Stunden später einen Untersuchungsausschuss forderte. Das Instrument eines PUA sollte nicht Bühne für den anstehenden Bundestagswahlkampf sein. Die Strafverfolgungsbehörden haben seit Jahren Einblick in alle Steuerunterlagen und das Tagebuch des Warburg-Chefs. Dabei wurde kein strafbares Verhalten eines Politikers festgestellt. Alle Gelder wurden zwischenzeitlich von Warburg zurückgefordert – auch die immer wieder angesprochenen 47 Millionen Euro aus dem Steuerjahr 2009. Indem wir den Untersuchungszeitraum nun öffnen, haben wir im PUA ausreichend Gelegenheit, die Cum-Ex-Geschäfte vollumfänglich zu analysieren. Dies ist schon deshalb geboten, weil es die Hamburger Steuerverwaltung war, die als erste ein Cum-Ex-Geschäft aufdeckte und erfolgreich vor den Bundesfinanzhof brachte. Der Finanzsenator und der Chef der Hamburger Steuerverwaltung haben im Ausschuss bereits dargestellt, dass es in Hamburg keinen politischen Einfluss auf die Steuerbehörden gibt.“


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