Seit dem 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und hat das veraltete Transsexuellengesetz abgelöst. Mit dem Gesetz wurde ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Menschenrechte von trans* Personen getan. Aus einer Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) des Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector geht hervor, dass in Hamburg seit dem 1. August 2024 insgesamt 811 Personen einen Antrag gestellt haben, um eine Erklärung nach dem SBGG abgeben zu können. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen dreimonatigen Wartefrist bis zum 1. November haben inzwischen 395 dieser Personen ihre Erklärung offiziell abgegeben. Das sind in drei Monaten fast sechseinhalb Mal so viele Verfahren wie nach dem TSG im Jahr 2023. Damals hatte es nur insgesamt 61 Verfahren gegeben.
Dazu Adrian Hector, Sprecher für geschlechtliche Vielfalt der Grünen Fraktion Hamburg: „Die hohe Zahl an Anträgen zeigt, wie dringend das Selbstbestimmungsgesetz in Hamburg erwartet wurde und welche immense Erleichterung es für viele trans*, inter* und nicht-binäre Menschen darstellt. Nach jahrzehntelangen Diskriminierungserfahrungen bietet es nun eine einfache und würdige Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrags. Doch die hohe Nachfrage bringt auch Herausforderungen mit sich: Die Standesämter müssen weiterhin gut ausgestattet und geschult werden, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Wichtig ist zudem, dass Betroffene umfassend über das Verfahren informiert werden, damit es zu keinen unnötigen Irritationen kommt. Wir setzen uns dafür ein, dass in Hamburg alle notwendigen Strukturen geschaffen werden, um diesen historischen Schritt in der Geschlechtergerechtigkeit weiterhin bestmöglich umzusetzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die konsequente Umsetzung des Offenbarungsverbots, das ein essenzieller Bestandteil des SBGG ist. Hamburgs Innenbehörde sollte daher zügig eine Meldestelle schaffen, bei der Betroffene Verstöße gegen dieses Verbot melden können. Denn das SBGG beinhaltet richtigerweise ein bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot, um Diskriminierung und Zwangsoutings endlich ein Ende zu setzen.“
Hintergrund
Das SBGG enthält mit §13 und §14 ein bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot. Dieses verbietet die Offenbarung und Ausforschung des früheren Geschlechtseintrags und Vornamens von trans* Menschen unter Androhung einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Die Grüne Fraktion setzt sich dafür ein, dass auch in Hamburg zügig eine Meldestelle geschaffen wird, um für einen umfassenden Schutz der Betroffenen zu sorgen.


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