Die Erstausstattungspauschalen für die Einrichtung einer Wohnung sowie bei Schwangerschaft und Geburt wurden zuletzt im Jahr 2015 überprüft. Seitdem sind die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen. Die rot-grünen Regierungsfraktionen wollen die Pauschalen deshalb auf den Prüfstand stellen. Ziel ist es, die Bemessung an die Preisentwicklung der vergangenen Jahre anzupassen und die Unterstützung für Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen zu verbessern. Über einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung.
Dazu Kathrin Warnecke, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Erstausstattungspauschalen bieten Menschen in herausfordernden Lebenssituationen eine wichtige Starthilfe – etwa jungen Erwachsenen, die nach der Jugendhilfe in ihre erste eigene Wohnung ziehen, Familien in der Schwangerschaft oder Menschen, die nach einer Phase der Wohnungslosigkeit wieder eine Unterkunft gefunden haben. Eine Anpassung dieser Pauschalen ist überfällig. Mit unserem Antrag sorgen wir dafür, dass armutsbetroffene Hamburger*innen eine faire Chance auf einen eigenständigen und selbstbestimmten Start ins Leben erhalten.“
Dazu Baris Önes, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir wollen, dass der Start ins eigene Zuhause allen Hamburger:innen möglich ist. Gerade für Menschen in schwierigen sozialen oder finanziellen Lebenslagen sowie für Empfänger:innen von Sozialleistungen ist es jedoch oft herausfordernd, beim Einzug in eine neue Wohnung die notwendige Einrichtung, Haushaltsgeräte oder Kleidung anzuschaffen. Die Erstausstattungspauschalen sind in Hamburg auch ein wichtiges Instrument, um junge Erwachsene beim Bezug ihrer ersten eigenen Wohnung, obdach- und wohnungslose Menschen sowie Eltern in Notlagen zu unterstützen. Auch bei Schwangerschaft und Geburt ermöglichen die Pauschalen eine grundlegende Ausstattung für Eltern und Kind. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage und der gestiegenen Preise ist es jedoch wichtig, dass diese Starthilfe weiterhin der Lebensrealität der Hamburger:innen entspricht. Der Senat wird daher die Höhe der Erstausstattungspauschalen überprüfen und dort anpassen, wo es notwendig ist.“
Hintergrund
Die Erstausstattungspauschalen werden nach § 31 SGB XII und § 24 Abs. 3 SGB II gewährt. Ihre Höhe legt die Sozialbehörde anhand geeigneter Aufwendungen und Erfahrungswerte fest. Eine letzte Überprüfung erfolgte im Jahr 2015. Der Senat soll der Bürgerschaft bis Ende 2026 berichten.
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