Verbraucher*innenschutz

Untergeschobene Verträge in Telefonshops – Schittek: „Verbraucher*innen müssen vor dreisten Kostenfallen geschützt werden.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 712 Beschwerden über untergeschobene Telekommunikationsverträge erfasst. Gut 30 Prozent dieser Fälle betrafen den stationären Vertrieb, darunter Telefonshops und Verkaufsstände in Kaufhäusern. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Grünen Abgeordneten Gudrun Schittek hervor. Besonders häufig betroffen sind demnach ältere Menschen und Zugewanderte, die aufgrund von Sprachbarrieren oder fehlenden Rechtskenntnissen die Vertragsbedingungen nicht ausreichend überblicken können. Die meisten Fälle gab es in den Stadtteilen Harburg und Bergedorf. Die finanziellen Folgen reichen von hohen Forderungen und Inkassokosten bis zu negativen SCHUFA-Einträgen, die die Wohnungssuche erschweren können.

Dazu Gudrun Schittek, Sprecherin für Verbraucher*innenschutz der Grünen Fraktion Hamburg: „Wer zur Beratung in einen Telefonshop geht, muss sich darauf verlassen können, nicht getäuscht und ausgenutzt zu werden. Die Realität sieht leider oft anders aus: Es ist erschreckend, wie viele Menschen mit untergeschobenen oder überteuerten Verträgen den Laden verlassen, die sie gar nicht abschließen wollten. Besonders perfide ist, wenn Sprachbarrieren oder fehlende Rechtskenntnisse dafür ausgenutzt werden. Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt 1.807 Beschwerden im Bereich Telekommunikation und Digitales von der Verbraucherzentrale erfasst. Davon sind 712 Fälle von untergeschobenen Verträgen. Da sich aber nur ein kleiner Teil der Geschädigten an die Verbraucherzentrale wendet, wird die Dunkelziffer sehr viel höher ausfallen. Für Menschen mit wenig Geld können solche Verträge zu einer erheblichen Belastung werden und unter Umständen mit negativen SCHUFA-Einträgen noch lange nachwirken. Die Verbraucherzentrale leistet wichtige Arbeit, um Betroffene zu beraten und aufzuklären. Das allein reicht aber nicht. Wir brauchen mehr Transparenz darüber, wie verbreitet diese Praktiken sind und zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Vertragsabschluss in Telefonshops, wie es auch im Onlinehandel bei Telekommunikationsverträgen üblich ist. Außerdem muss die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Vertragsabschluss konsequent in den Blick genommen werden.“

Die Schriftliche Kleine Anfrage zur Pressemitteilung finden Sie hier.

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