In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses hat die zuständige Behörde am Freitag angekündigt, die Einkommensgrenzen in der Hamburger Wohnraumförderung zu erhöhen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen unterstützen diese Maßnahme, mit der zukünftig wieder mehr Hamburger Haushalte berechtigt werden, eine Sozialwohnung beziehen zu können. Derzeit haben rechnerisch insgesamt rund 33 Prozent aller Hamburger Haushalte die Möglichkeit, eine Wohnberechtigungsbescheinigung, den sogenannten Paragraf-5-Schein, zu beantragen. Mit der jetzt geplanten Erhöhung werden es rund 40 Prozent sein.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist unser erklärtes Ziel, dass Hamburgerinnen und Hamburger mit niedrigen und mittleren Einkommen sozial geförderten Wohnraum mieten können. Um dies zu erreichen, wollen wir die Einkommensgrenzen anheben. So dürfen Haushalte, die durch Einkommenssteigerungen aus der sozialen Wohnraumversorgung herausgefallen sind, wieder geförderten Wohnraum im ersten oder zweiten Förderweg anmieten. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen um rund elf Prozent ist angemessen, um die Zahl der berechtigten Haushalte einerseits auf niedrigere und mittlere Einkommen zu beschränken und andererseits auch eine soziale Durchmischung im geförderten Wohnungsbau zu ermöglichen. In Zukunft darf zum Beispiel ein Vier-Personen-Haushalt im ersten Förderweg ein durchschnittliches Brutto-Monatseinkommen von etwa 5.000 Euro erzielen, im zweiten Förderweg sogar bis knapp über 5.600 Euro. Damit bekennt sich die rot-grüne Koalition weiterhin zu ihrer sozialen Verantwortung, breiten Bevölkerungsteilen, nämlich fast 50 Prozent aller Haushalte in Hamburg, den Zugang zu sozial geförderten und damit bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.“
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender und stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Kreis der berechtigten Haushalte für einen Paragraf-5-Schein hat sich in den letzten Jahren verringert. Es ist gut, dass wir nach zehn Jahren die Einkommensgrenzen nun anheben. Damit erhalten fast 70.000 Haushalte mehr zukünftig in Hamburg Anspruch auf einen Paragraf-5-Schein und damit die Möglichkeit, eine Sozialwohnung zu beziehen. Schwerpunkt unserer Politik ist weiterhin, alles dafür zu tun, die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Dabei müssen wir vor allem Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen im Blick haben. Vor diesem Hintergrund ist die Erhöhung der Einkommensgrenze nun ein wohnungspolitisch wichtiges Signal. Klar ist aber auch, dass wir unsere Anstrengungen für den Bau neuer und bezahlbarer Wohnungen weiter mit aller Kraft fortsetzen müssen. Nur ein insgesamt größerer Wohnungsangebot kann mittelfristig zur Entspannung auf dem Hamburger Immobilienmarkt beitragen.“


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