Heute beschließt die Hamburgische Bürgerschaft das Änderungsgesetz zum Hamburgischen Transparenzgesetz, das seit 2012 in Kraft ist. Im Koalitionsvertrag von 2015 hatten die Fraktionen von SPD und Grünen die Evaluation des Gesetzes sowie den Einbezug der mittelbaren Staatsverwaltung in die Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal vereinbart. Zusätzlich zum Änderungsantrag des Senats stellen die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP Zusatzanträge, die neben Gesetzesänderungen auch nutzerfreundliche Verbesserungen auf der Seite des Transparenzportals vorsehen.
Dazu Carola Timm, justiz- und datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist sehr erfreulich, dass wir zum Transparenzgesetz einen fraktionsübergreifenden Konsens mit SPD, CDU und FDP erzielt haben. Transparenz des öffentlichen Handelns stärkt die Akzeptanz des Verwaltungshandelns und der Demokratie: Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, sich im Vorfeld politischer Entscheidungen die notwendigen Informationen zu verschaffen, um sich eine Meinung zu bilden und sich – auch mit eigenen Vorschlägen zu bestimmten Vorhaben – in die öffentliche Diskussion einbringen zu können. Das macht das staatliche Handeln überprüfbar und nachvollziehbar und fördert so die demokratische Meinungs- und Willensbildung und wirkt Politikverdrossenheit entgegen. Folgerichtig ist deshalb auch die Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung wie zum Beispiel der Universitäten. Denn diese nimmt auch staatliche Aufgaben wahr, nur in einer anderen Rechtsform. Die Rechtsform wiederum sollte nicht ausschlaggebend sein, ob das Transparenzgesetz gilt oder nicht.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Den Änderungsentwurf des Senats zum Transparenzgesetz haben wir im Justizausschuss sehr sorgfältig beraten. Wie versprochen wird zukünftig auch die mittelbare Staatsverwaltung – also beispielsweise die Handelskammer oder die öffentlichen Hochschulen – wichtige Informationen von öffentlichem Belang verpflichtend in das Transparenzportal einstellen müssen. Als Ergebnis der Ausschussberatungen haben wir einige Regelungsvorschläge im Senatsentwurf noch erweitert: Antragsstellerinnen und Antragssteller, die nach personenbezogenen Daten fragen, können sich sicher sein, dass ihre Daten im Rahmen einer Bearbeitung nicht ohne Prüfung an Dritte weitergegeben werden. Sollte das Interesse an Geheimhaltung der Identität der Antragstellenden überwiegen, so dürfen deren Daten nicht offengelegt werden. Hier haben wir den Bedenken des Informationsfreiheits- und Datenschutzbeauftragten Rechnung getragen. Außerdem stärken wir dessen Rechte, indem wir es ihm ermöglichen, Rechtsverstöße gegen das Transparenzgesetz vor Gericht feststellen zu lassen. Wir fordern zudem vom Senat, das Transparenzportal zukünftig noch übersichtlicher zu gestalten und die Erweiterung des Transparenzangebotes etwa im Hinblick auf Entscheidungen der Hamburger Gerichte zu überprüfen. Die Hamburgerinnen und Hamburger sollen außerdem mit einer öffentlichen Kampagne erneut auf das großartige Angebot der Stadt aufmerksam gemacht werden. Umfassende Transparenz ist ein Qualitätsmerkmal, das Hamburg als Stadt gut zu Gesicht steht.“


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