Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung einen Antrag eingebracht, mit dem der Senat aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur weitgehenden Streichung und Ersetzung des „Rasse“-Begriffs im Hamburger Landesrecht zu erarbeiten. Wichtig dabei ist, dass der bestehende Schutz vor rassistischer Diskriminierung in jedem Fall erhalten bleibt. Mit dem Antrag ergänzt die Rot-Grüne Koalition eine Initiative der Hamburger Justizbehörde, die bereits in der vergangenen Woche eine Bundesratsinitiative zur Streichung des „Rasse“-Begriffs im Grundgesetz auf den Weg gebracht hat.
Dazu Filiz Demirel, Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der Schutz vor Diskriminierung und gleiche Teilhabechancen sind die Grundpfeiler einer funktionierenden, vielfältigen und offenen Gesellschaft. Vorschriften und Gesetze dienen dazu, Menschen vor Diskriminierung zu schützen. Sie können aber unbeabsichtigt eine diskriminierende Wirkung haben – etwa durch die Verwendung des Begriffs ,Rasse‘, der auch in mehreren Hamburger Gesetzestexten vorkommt. Wir wollen auch in unserem Landesrecht deutlich klarstellen, dass es keine ‚Menschenrassen‘ gibt. Wir wollen rassistischen Weltbildern durch solche Begrifflichkeiten keinen Nährboden liefern. Durch unseren Antrag wird der Schutz vor rassistischer Diskriminierung weiter gestärkt, ohne auf rassistisches Vokabular zurückzugreifen. Es ist richtig und wichtig, dass Hamburg in Bürgerschaft und Bundesrat mit diesem Anliegen vorangeht.“
Dazu Gabi Dobusch, Obfrau der SPD-Bürgerschaftsfraktion im Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung: „Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Hamburg für die Streichung des Begriffs ‚Rasse‘ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ein. Die Vorstellung von verschiedenen menschlichen Rassen ist wissenschaftlich längst überholt – dies sollte sich 70 Jahre nach Inkrafttreten auch im Grundgesetz widerspiegeln. Wichtig ist aber, dass Artikel 3 weiterhin Menschen vor rassistischer Diskriminierung schützt, denn Rassismus ist in unserer Gesellschaft leider noch sehr real. Daher macht auch die vorgeschlagene Neuformulierung im Grundgesetz ganz deutlich, dass wir rassistische Diskriminierung nicht dulden. Unser Menschenbild kennt keine Ungleichbehandlung rechtfertigenden Unterschiede – Rassismus werden wir mit aller Härte bekämpfen. Insofern ist folgerichtig, dass wir neben der Grundgesetzänderung unser eigenes Landesrecht in den Blick nehmen. Auch hier wollen wir dafür sorgen, dass der Begriff ‚Rasse‘ gestrichen und durch Formulierungen ersetzt wird, die den grundrechtlichen Schutz der Betroffenen vor rassistischer Diskriminierung wie bisher gewährleisten.“
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