Flucht

Bleiberecht bei guter Integration – Chancen-Aufenthaltsgesetz im ersten Jahr sehr erfolgreich

Seit dem 31. Dezember 2022 gibt es für zugewanderte Menschen in Deutschland die Möglichkeit auf Chancen-Aufenthalt. Diesen können alle beantragen, die seit mehr als fünf Jahren als Langzeitgeduldete ohne Aussicht auf Rückkehr in ihre Herkunftsländer in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind. Sie erhalten mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht die Möglichkeit, ein reguläres Bleiberecht zu erlangen. Dafür müssen Betroffene innerhalb von 18 Monaten ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, Deutschkenntnisse im Niveau A2 nachweisen und einen Identitätsnachweis vorlegen. Wie eine Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kazim Abaci (SPD) und Michael Gwosdz (Grüne) zeigt, stellten bis zum 15. Dezember 2023 2.180 Personen in Hamburg einen Antrag auf Chancen-Aufenthalt, von denen rund 1.100 entsprochen werden konnte. 353 Gesuche wurden abgelehnt. Ein Großteil der bewilligten Anträge stammte von Zugewanderten aus dem Irak (29 Prozent), Russland (12 Prozent) und dem Iran (8 Prozent).

Dazu Michael Gwosdz, Sprecher für Flucht der Grünen Fraktion Hamburg: „Es freut mich sehr, dass in Hamburg so viele Menschen das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen und darüber den Status der langjährigen Duldung hinter sich lassen können. Das zeigt auch, dass sich viele bislang geduldete Menschen hier dauerhaft integrieren, die Sprache lernen und einer Beschäftigung nachgehen möchten, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen. Ich ermutige all die Menschen, die die Voraussetzungen für ein Chancen-Aufenthaltsrecht erfüllen, sich darüber zu informieren und einen Antrag einzureichen. Mein Dank gilt zudem allen, die in den Behörden, bei Beratungsstellen und in der Zivilgesellschaft Menschen auf dem Weg ins Chancen-Aufenthaltsrecht begleiten und unterstützen. Durch diese gemeinsamen Anstrengungen gelingt es, dass viele Menschen aus einer unsicheren Lebensperspektive in Duldung in dauerhafte Integration übergehen können. Perspektivisch ist jedoch ein echter Spurwechsel nötig: Weg von der Duldung hin zu einem Aufenthalt für Arbeit und Beschäftigung. Instrumente wie das Chancen-Aufenthaltsrecht als vorrübergehende Stichtagsregelung würde es dann gar nicht mehr brauchen.“

Dazu Kazim Abaci, Fachsprecher für Migration, Integration und Geflüchtete der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Bundeskanzler hat im Herbst die Herausforderungen bei der Migration sehr klar benannt. Wir brauchen schnelle Entscheidungen, damit die Menschen wissen, woran sie sind. Gleichzeitig müssen wir Integration fördern, zulassen und belohnen, denn sie ist die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Zuwanderung. Langzeitgeduldete führen seit Jahren ein Leben auf Standby. Das ist eine unhaltbare Situation für die Betroffenen und für die Gesellschaft gleichermaßen. Mit dem Chancen-Aufenthaltsgesetz hat die Ampel einen Ausweg aus der Kettenduldung aufgezeigt: Der Chancen-Aufenthalt gibt allein in Hamburg ungefähr 3.600 Menschen eine Perspektive und die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten. Wer sich anstrengt, integriert und Nachweise erbringt, kann aus eigener Kraft seinen Aufenthaltsstatus verändern. Das ist eine Win-Win-Situation für Gesellschaft und Geflüchtete. Hamburg fördert seit vielen Jahren sehr erfolgreich Projekte, unter anderem mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die Geduldeten bei Spracherwerb, Ausbildung, der Anerkennung von Abschlüssen und der Vermittlung von Arbeit beratend zur Seite stehen. Ich ermutige ausdrücklich alle diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, vom Chancen-Aufenthaltsrecht Gebrauch zu machen und einen Antrag zu stellen. Es ist die Chance, das eigene Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen, beruflich auf eigenen Füßen zu stehen und einen Beitrag zu unserem Gemeinwesen zu leisten.“

Hintergrund
Bis zum 15. Dezember 2023 haben 2.180 Menschen in Hamburg einen Antrag auf Chancen-Aufenthalt gestellt. Rund 25 Prozent von ihnen waren unter 18 Jahren, 38 Prozent zwischen 18 und 35 Jahren sowie 29 Prozent zwischen 36 und 53 Jahren alt. Die Antragstellenden kamen überwiegend aus den Ländern Irak, Russland, Iran, Ägypten, Afghanistan, Türkei, Syrien und Armenien. Bei 106 von ihnen war die Staatsangehörigkeit ungeklärt. Rund Zweidrittel der Antragstellenden waren Männer.

In Deutschland leben mehr als 137.000 Menschen mit dem Status einer Kettenduldung. In diesen Fällen wird die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zwar immer wieder verlängert, ein Aufenthaltsstatus sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt bleiben diesen Personen aber verwehrt. Grund hierfür sind häufig Rückführungsstopps oder die Situation im Heimatland. Für Betroffene ermöglicht das Chancenaufenthaltsgesetz neue und bessere Perspektiven. Das Gesetz eröffnet langjährig geduldeten Personen, die bis zum 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland lebten und nicht straffällig geworden sind, ein reguläres Bleiberecht, wenn sie innerhalb von 18 Monaten nachweisen, dass sie eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern können. Zudem müssen sie in diesem Zeitraum grundlegende Deutschkenntnisse (Niveau A2) und einen Identitätsnachweis vorweisen.

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