Soziales

Fristverlängerung bis Dezember 2020: Erlittenes Leid und Unrecht in Behinderteneinrichtungen anerkennen

Knapp 1,8 Millionen Euro hat Hamburg seit 2017 an Menschen gezahlt, die von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. 1990 (DDR) als Kinder und Jugendliche in der Behindertenhilfe oder psychiatrischen Einrichtungen Gewalt, Missbrauch und Leid erfahren haben. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Jäck (SPD) und Mareike Engels (Grüne) hervor. Die Bundesregierung hat im Januar 2017 gemeinsam mit den Ländern sowie der Evangelischen und Katholischen Kirche die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gegründet, um Betroffenen bundesweit beizustehen. Der Stiftung stehen insgesamt 280 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bundesweit 244,1 Millionen Euro für die Auszahlung der individuellen Anerkennungsleistungen veranschlagt worden sind. Bis zum 28. Februar 2019 wurden insgesamt jedoch erst 58,4 Millionen Euro ausgezahlt. Deshalb haben Bund, Länder und Kirchen Anfang 2019 beschlossen, die Frist zur Antragsstellung bei der Stiftung über den 31. Dezember 2019 hinaus für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Unsere Gesellschaft hat über viele Jahre hinweg in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie die Rechte von behinderten Menschen mit Füßen getreten. Sonst wären wir heute nicht in der Situation, Menschen, die Leid und Unrecht erfahren haben, entschädigen zu müssen. Auch heute müssen wir wachsam sein, dass Institutionen ihre Macht gegenüber den ihr Anvertrauten nicht missbrauchen. Es ist gut, dass sich Bund, Länder und Kirchen dazu entschieden haben, die Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ zu gründen und so Betroffene finanziell zu entschädigen, aber auch Leid und Unrecht aufzuarbeiten und anzuerkennen. Die Verlängerung der Frist gibt nun noch mehr Menschen die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen. Ich hoffe sehr, dass diese Möglichkeit zur Entschädigung von möglichst allen Betroffenen wahrgenommen wird.“

Dazu Regina Jäck, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ leistet eine hervorragende Arbeit und stellt sich einem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte. Es ist gut, dass die Politik sich gemeinsam mit den Kirchen daran macht das begangene Leid aufzuarbeiten und anzuerkennen. Wir wollen dafür werben, dass sich alle Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben, auch melden. Es ist mir deshalb besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich wirklich alle Betroffenen an die Hamburger Beratungsstelle wenden können. Sie hilft auch denen weiter, die heute in Hamburg leben, aber das Unrecht an einem anderen Ort – beispielsweise in der DDR – erfahren haben. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die Frist noch einmal um ein Jahr verlängert wurde, damit noch mehr Betroffene erreicht werden können.“

Hintergrund:
In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie etwa in den damaligen Alsterdorfer Anstalten in Hamburg und auch in stationären psychiatrischen Einrichtungen haben Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit Leid und Unrecht erlitten. Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat im Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen und richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in den genannten Einrichtungen Gewalt, Missbrauch und Leid erfahren haben. In Hamburg wurde bereits zum 1. April 2017 eine Anlauf- und Beratungsstelle beim Hamburger Versorgungsamt eingerichtet, bei der insgesamt drei Beraterinnen und Berater arbeiten, um Betroffene zu unterstützen. In Hamburg wurden bis zum 31. März 2019 insgesamt 1,786 Millionen Euro an Betroffene aus Hamburg ausgezahlt, davon 1,395 Millionen Euro als Geldpauschale und 391.000 Euro als Rentenersatzleistung. Bis zum 28. Februar 2019 haben bereits 202 ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner der Alsterdorfer Anstalten Anträge bei der hamburgischen sowie der schleswig-holsteinischen Anlauf- und Beratungsstelle gestellt. Die Zahl der heute in Hamburg lebenden Menschen, die Leid und Unrecht außerhalb Hamburger Einrichtungen – etwa in psychiatrischen Einrichtungen, Gehörloseninternaten oder auch auf dem Gebiet der DDR – erlebt haben, ist bis heute nicht bekannt. Um den Betroffenen mehr Zeit für die Beantragung von Hilfen einzuräumen, ist die Frist zur Antragsstellung bei der Stiftung über den 31. Dezember 2019 hinaus bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden.

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