Im Rahmen eines Berufungsverfahrens hat der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) entschieden, einen wegen Totschlags Verurteilten aus der Untersuchungshaft zu entlassen, weil die Dauer des Verfahrens unverhältnismäßig war.
Dazu erklärt Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Gerichtsentscheidungen sind jeweils Einzelfallenscheidungen, die in solchen Beschwerdeverfahren aufgrund von Abwägungen (Freiheitsrecht gegen Strafverfolgungsinteresse) erfolgen. Das kann zu verschiedenen Ergebnissen führen. So sind sowohl das Landgericht, das die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet hatte, als auch die Generalstaatsanwaltschaft jeweils zu einer anderen Bewertung gekommen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Politik, die Arbeit der Justiz zu kommentieren. Vielmehr geht es darum, die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Justiz gut arbeiten kann. Hierbei verfolgt die Justizbehörde zielstrebig eine Doppelstrategie. Zum einen hat sie eine massive Personalverstärkung vorgenommen, die einmalig in der Hamburger Justiz ist und die dem Landgericht ermöglicht, seine Verfahren besser zu managen. Insgesamt wurden bisher 123 zusätzliche Stellen geschaffen und das Landgericht konnte eine weitere Schwurgerichtskammer einrichten. Absehbar werden diese bedarfsorientierten Maßnahmen zu klaren Arbeitsentlastungen führen. Zum anderen wirkt der Justizsenator auf Bundesebene in diversen Gremien auf Änderungen der Strafprozessordnung hin, um beispielsweise eine Entschlackung der immer komplexer werdenden Verfahren zu erreichen.“


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