Datenschutz

Landesdatenschutzgesetze an neues EU-Recht angepasst: Meilenstein für einen effektiven Schutz von Privatsphäre und Menschenwürde

Der rot-grüne Senat hat heute das neue Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG) sowie das Justizvollzugsdatenschutzgesetz (HmbJVollzDSG) vorgelegt. Beide Gesetzestexte ergänzen die ab dem 25. Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), die EU-weit anzuwendendes Recht darstellen wird. Die Grünen begrüßen die zügige Anpassung der Gesetze.

Dazu Carola Timm, datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist sehr erfreulich, dass der Senat die Anpassung der Hamburger Datenschutzgesetze an die Datenschutzgrundverordnung im Bereich der öffentlichen Verwaltung und des Justizvollzugs so zielstrebig vorantreibt. Dank ihres europaweiten Geltungsbereichs stellt die Datenschutzgrundverordnung einen Meilenstein zugunsten eines effektiven Schutzes von Privatsphäre und Menschenwürde dar. Dies gilt insbesondere mit Blick auf unsere digitalisierte Welt mit ihren grenzüberschreitenden Datenströmen. Die Verordnung schreibt allerdings auch starke, unabhängige Aufsichtsbehörden mit umfänglichen Kontrollaufgaben vor. Dafür liefert sie das passende Handwerkszeug, um harte Sanktionen und hohe Bußgelder zu ermöglichen. Dementsprechend muss der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit technisch und personell angemessen ausgestattet werden.“

Hintergrund:
Erstmalig werden in allen 28 europäischen Mitgliedstaaten die gleichen Bestimmungen darüber herrschen, wie private und öffentliche Unternehmen mit personenbezogenen Informationen umgehen müssen. Um die Privatsphäre der Menschen in Zeiten andauernder, grenzüberschreitender digitaler Datenströme wirksam zu schützen, basiert das EU-Recht auf Normen wie Zweckbindung, Datensparsamkeit, Begrenzung der Datenspeicherung, Transparenz, Vertraulichkeit und Datensicherheit. Besonders schützenswert gelten persönliche Informationen über den Gesundheitszustand, politische Überzeugungen oder sexuellen Präferenzen. Damit Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über ihre eigenen Daten behalten (Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“), wird ihnen künftig erleichtert, einer jeweiligen Informationsverarbeitung bewusst einzuwilligen. Technisch werden datenschutzfreundliche Voreinstellungen für alle Geräte bindend sein. Feste Anlaufstellen und starke Aufsichtsbehörden samt einem System harter Sanktionen bei Rechtsverstößen untermauern die gesellschaftspolitische Relevanz des Datenschutzes für den Erhalt von Menschenrechten und Menschenwürde in der digitalisierten Welt. Aufgrund des einheitlichen Rechtsrahmens in allen EU-Staaten profitieren auch Unternehmen von der DS-GVO.

Um die Einheitlichkeit der Gesetzgebung und ein gleichwertiges Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in allen europäischen Staaten zu gewährleisten, soll das jeweilige nationale als auch föderalistisch bedingte Länderrecht so sparsam wie möglich über so genannte Spezifizierungsklauseln angepasst werden. Das HmbDSG folgt diesem Grundsatz und ergänzt die europäischen Bestimmungen, indem es den Umgang mit persönlichen Daten durch Hamburger Behörden, die Verwaltung und andere öffentliche Stellen festlegt. Dabei trägt es den Herausforderungen der Digitalisierung der Hamburger Verwaltung Rechnung.

Das HmbJVollzDSG vereint erstmals Bestimmungen aus verschiedenen Vollzugsgesetzen und bietet allen im Vollzug Tätigen sowie den Gefangenen mehr Klarheit. Es regelt den Informationsaustausch zwischen den Vollzugsanstalten, der Polizei und dem Verfassungsschutz entlang den Grundprinzipien der DS-GVO.

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