Der Familienausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beschäftigt sich morgen in einer öffentlichen Anhörung mit der neuen Fachanweisung zur Nutzung von Spielplätzen durch Kitas ohne eigene Außenspielfläche. Die Fachanweisung schafft nach einem Gerichtsurteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts erneut Rechtssicherheit für Kitaträger sowie für Bezirksämter und Behörden und vereinbart ein Verfahren. Damit gibt es nun wieder die Möglichkeit, auch Kitas ohne ausreichend eigener Außenspielfläche in Betrieb zu nehmen und eine Sondernutzung für einen nahegelegenen Spielplatz als Ersatz geltend zu machen.
Dazu Dominik Lorenzen, Vorsitzender der Grünen Fraktion Hamburg: „Viel Bewegung ist Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung von Kindern. Es ist daher wichtig, dass jeder Kita ein entsprechendes Außengelände zur Verfügung steht, am besten direkt an der Einrichtung. Auch wenn in den innerstädtischen Bereichen die Flächen immer knapper werden, darf das nicht zu Lasten der Kinder gehen. Deswegen erlaubt die Fachanweisung Kitas, die baulich keinerlei Möglichkeit für eine Außenfläche haben, eine Sondernutzung von Spielplätzen, die mit einer Kostenpflicht verbunden ist. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Stadt Hamburg grundsätzlich jede Kita mit finanziellen Mitteln für die Instandhaltung und Gestaltung einer Außenfläche unterstützt. Wenn Kitas aber keine eigene Außenfläche besitzen, ist es nur fair, dass sie die bereitgestellten finanziellen Mittel stattdessen für die Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes aufwenden. Wir beobachten die Praktikabilität dieser Fachanweisung genau und unterstützen das Vorhaben, sie nach einem Jahr zu evaluieren. Zudem sind wir gespannt auf die Praxisberichte aus der öffentlichen Anhörung und werden diese in weitere Überlegungen zu der Fachanweisung miteinbeziehen.“
Dazu Uwe Lohmann, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Kita-Kinder müssen auch im Freien spielen können. Am besten, am einfachsten und damit auch am häufigsten ist das auf einer Außenspielfläche möglich, die direkt an die Räume der Kita anschließt. Denn der Weg zu einem öffentlichen Spielplatz ist im Alltag nicht immer möglich. Sondernutzungsgenehmigungen für einen nahe gelegenen Spielplatz als Ersatz für Kita-eigene Spielflächen können Bezirksämter in Ausnahmefällen erteilen. Dieser Weg musste nach einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts neu geregelt werden, da die bisherige Praxis nicht mehr der Rechtslage entsprach. Der Mechanismus bleibt der gleiche, der vom Gericht bemängelte Nutzungskonflikt wird dagegen behoben. Dies schafft weiterhin die Möglichkeit, Kitas ohne eigenen Außenbereich eröffnen zu können. Dies ist besonders wichtig für die Kita-Versorgung in dicht besiedelten Innenstadtquartieren. Aktuell beantragen neun Kitas im Rahmen der Betriebserlaubnis auch eine Sondernutzung für einen Spielplatz. Wichtig ist: In den Pauschalen, die Kitas im Kita-Gutschein-System erhalten, sind Ausgaben für Außenflächen enthalten – diese erhalten alle Kitas, unabhängig davon, ob Außenspielflächen vorgehalten werden. Kitas, die Außenspielflächen haben, wenden diese Pauschale für die Ausstattung, den Erhalt und die Instandsetzung der Flächen auf. Es ist daher im Sinne der Gleichbehandlung auch gerecht, dass Kitas ohne Außenspielflächen für die Nutzung von Spielplätzen zahlen. Im kommenden Jahr wird die Fachanweisung erstmals überarbeitet werden können. Dies ermöglicht es uns, einen genauen Blick auf die Umsetzung zu werfen und, wenn nötig, die Anweisung zu verbessern. Wir freuen uns auf die Einschätzungen von Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern zum Thema, die wir im Rahmen der Anhörung aufnehmen und zur weiteren Beratung im Ausschuss mitnehmen werden.“
Hintergrund
Die neue Fachanweisung betrifft die Betriebserlaubnis von Kitas, die die Sondernutzung eines nahegelegenen Spielplatzes anstelle einer eigenen Außenfläche nachweisen müssen. Kitas, die eine eigene Außenspielfläche haben und Spielplätze als Ausflugsziel besuchen, können dies auch weiterhin ohne Sondernutzungsgenehmigung tun.


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