Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind deutlich weniger häufig berufstätig als Frauen ohne diesen Hintergrund. Um dem entgegenzuwirken, wollen die Fraktionen von SPD und Grünen Maßnahmen zur Förderung der Erwerbs- und Selbstständigenquote stärken und ausbauen. So sollen die individuellen Kompetenzen und Qualifikationen besser gefördert und entwickelt werden, um den Einstieg in Beruf oder Selbstständigkeit zu ermöglichen. Hierfür bedarf es passender Angebote und gezielter Förderung. Ein entsprechender Antrag von Rot-Grün wird in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 1. Juni debattiert.
Dazu Filiz Demirel, Sprecherin für Arbeitsmarkt und Migration der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Bereits vor der Pandemie herrschte großer Handlungsbedarf in Bezug auf die ökonomische Unabhängigkeit und Selbstständigkeit von Frauen mit Migrationshintergrund. Corona hat dieses Problem weiter verschärft, die Beschäftigungsquote von Frauen mit Migrationsgeschichte ist im Verhältnis zu der von Frauen ohne Migrationsgeschichte deutlich geringer. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir in Maßnahmen investieren, die die betroffenen Frauen in ihrer Lebenswirklichkeit abholen. Mit unserem Antrag wirken wir darauf hin, dass gezielte, niedrigschwellige Angebote geschaffen werden, die die betroffenen Frauen ansprechen und tatsächlich erreichen. Nur so können wir Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen, Altersarmut vorbeugen und einem Rollback im Bereich der Gleichstellung von Frauen entschieden entgegenwirken.“
Dazu Kazim Abaci, Sprecher für Migration, Integration und Geflüchtete der SPD-Fraktion Hamburg: „Qualifikationen, Wünsche und Bedürfnisse von Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind sehr unterschiedlich und vielfältig. Unser Ziel ist, dass zukünftig noch mehr von ihnen den Einstieg in Berufstätigkeit oder Selbständigkeit wagen. Schließlich bringen sie ein hohes Gründungspotential mit, das wir noch besser ausschöpfen wollen. Wir wollen, dass sie besser gefördert und entwickelt werden. Es bedarf hierfür jedoch passender Angebote, damit die Förderung auch angenommen werden kann. Künftig sollen diese Förderangebote verstärkt mit der Sprachförderung im alltagspraktischen Zusammenhang verknüpft werden. Auch die Agentur für Arbeit und Jobcenter werden hierfür in die Pflicht genommen: Durch die Etablierung eines umfassenden, strukturellen und gendersensiblen Ansatzes sollen sie die Erwerbsbeteiligung von zugewanderten Frauen verstärkt fördern können. Wer sich auf diese Weise erfolgreich qualifiziert hat, muss auch eine Chance im Job bekommen. Wir werden weiterhin kritisch begleiten, ob es notwendig ist, Maßnahmen anzupassen oder neue Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um dies zu erreichen. Die Eröffnung von Wegen in den Arbeitsmarkt für Frauen mit Migrationsgeschichte ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt unserer Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik. Hamburg bietet mit dem Ganztag in Schule und Kita gute Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wollen auch nach den Erfahrungen in der Pandemie noch einmal einen Anlauf unternehmen, um die Erwerbsquote von Frauen mit Migrationsgeschichte zu erhöhen und auch für Formen der Selbstständigkeit werben. Dies ist nicht zuletzt auch wegen der Ukrainerinnen, die derzeit nach Hamburg kommen, besonders wichtig. Wir brauchen zielgruppenorientierte Ansprachen und passgenaue Angebote, die die Frauen bei der Verwirklichung ihrer eigenen Wünsche abholen.“
Hintergrund:
Die deutlich geringere Erwerbsquote von Frauen mit Migrationsgeschichte erhöht ihre ökonomische Abhängigkeit, wirkt sich negativ auf ihre finanzielle Absicherung im Alter aus und vermindert soziale Teilnahmemöglichkeiten. Während die Erwerbsquote von Frauen ohne Migrationsgeschichte im Vorpandemiejahr 2019 in Hamburg bei 80,1 Prozent lag, lag sie bei den Frauen mit Migrationsgeschichte lediglich bei 63 Prozent. Im Jahr 2020 sind die Erwerbsquoten der Frauen mit und ohne Migrationsgeschichte pandemiebedingt gesunken.
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