Der heute vorgestellte Tätigkeitsbericht des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) beschreibt erstmalig nach Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wie die Dienststelle des HmbBfDI den neudimensionierten Zuständigkeits- und Pflichtenkatalog seit Ende Mai 2018 bewältigt hat. Darüber hinaus beinhaltet der Bericht zentrale datenschutzrelevante Themen, welche die Öffentlichkeit in den letzten Monaten bewegten.
Dazu Carola Timm, datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Der heute vorgelegte Bericht des Hamburger Datenschutzbeauftragten zeigt eindringlich, wie nötig die vor sieben Monaten umgesetzte Europäische Datenschutzgrundverordnung ist. Zwar gab es Unsicherheiten wegen der vielen administrativen Umstellungen und es wurde die Gefahr einer Überbürokratisierung gesehen. Andererseits zeigen Skandale wie der Datenmissbrauch bei Facebook, die umfangreich gehackten Informationen zahlreicher Prominenter sowie die Debatte um den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungs-Software in der Strafverfolgung immer wieder eklatant die Risiken der digitalen Kommunikation auf. Umso wichtiger ist ein sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten. Insofern haben die vergangenen Monate die Bedeutung einer funktionskräftigen Datenschutz-Aufsicht offenbart, deren Aufgabe es ist, den Schutz von Grundrechten wie Menschenwürde, Privatsphäre und individueller Freiheit zu gewährleisten. Datenschutz ist unabdingbar für eine menschenwürdige Digitalisierung unserer Gesellschaft.
Abgesehen von der im Haushalt 2019/20 vorgenommenen Stellenverstärkung beim HmbBfDI haben SPD und Grüne sich deshalb darauf verständigt, die mit der DSGVO einhergehende faktische Arbeitsbelastung der Datenschutz-Mitarbeitenden im Frühjahr 2019 zu evaluieren, um die Personalsituation zu bewerten.“
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