Jurastudierende, die ihr Studium besonders zügig absolvieren, haben für die Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums die Möglichkeit eines sogenannten Freiversuchs. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deswegen in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft mit einem gemeinsamen Antrag dafür ein, dass für die Anmeldefrist von künftigen Freiversuchen nun auch das Wintersemester 21/22 nicht berücksichtigt wird (siehe Anlage). Damit ist das Wintersemester 21/22 das vierte Semester, für das diese Ausnahmeregelung gilt. Die rot-grünen Fraktionen tragen damit den mit der Corona-Pandemie verbundenen Erschwernissen und Einschränkungen für die Jura-Studierenden Rechnung.
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Verlängerung der Anmeldefrist für den Freiversuch bedeutet für die Jura-Studierenden in Hamburg eine echte Entlastung. Die aktuelle Infektionswelle und die einhergehenden notwendigen Maßnahmen erschweren das Studieren noch immer. Hybride oder vollständig digitale Vorlesungen in nicht selten beengten WG-Zimmern, Nachweiskontrollen bei der Präsenzlehre und der eingeschränkte Kontakt zu anderen Studierenden kosten wertvolle Zeit und Nerven. Mehr Zeit für die Vorbereitung des Staatsexamens bedeutet weniger Stress und mehr Raum für konzentriertes Lernen. Mit unserem Antrag ermöglichen wir außerdem, dass weder die Corona-Semester noch das Semester, in dem die Ausbildung für die Refugee Law Clinic stattfindet, bei der Berechnung der Anmeldefrist für den Freiversuch berücksichtigt werden. Unser Vorhaben ist Ausdruck der Wertschätzung des ehrenamtlichen Einsatzes und soll auch künftig das Engagement von Studierenden in der Refugee Law Clinic unterstützen.”
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Nach anfänglichem Optimismus im Sommersemester wurde im Verlauf des Wintersemesters 21/22 schnell deutlich, dass sich die pandemische Lage – zunächst durch die Delta-Variante und mittlerweile durch die Omikron-Variante – erneut verschärft hat. Diese Entwicklung hat für die Hochschulen zur Folge, dass Lehrangebote mehr und mehr ins Digitale verlegt werden. Damit verbunden sind deutliche Einschränkungen für die Studierenden. Diese Situation rechtfertigt es, das Wintersemester 21/22 bei der Berechnung der Anmeldefrist zum Freischuss nicht zu berücksichtigen. Ferner sorgen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dafür, dass die Anmeldefrist auch für Studierende, die sich mindestens ein Jahr an einem Programm zur vertieften praxisorientierten Aus- und Fortbildung für eine ehrenamtliche Rechtsberatung beteiligt sowie ein Semester ehrenamtliche Rechtsberatung geleistet haben, um ein Semester verlängert wird. Auf diese Weise wollen wir das ehrenamtliche Engagement in der Rechtsberatung während des Jurastudiums honorieren. Hiervon betroffen sind insbesondere die Teilnehmenden an der Refugee Law Clinic, die sich um die Belange Geflüchteter kümmert.”
Hintergrund
Einen sogenannten Freiversuch hat, wer nach ununterbrochenem Studium der Rechtswissenschaft spätestens einen Monat vor Ende des achten Semesters oder einen Monat vor Ende des zwölften Trimesters die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragt. Wird diese Prüfung nicht bestanden, gilt sie als nicht unternommen. Dies hat zur Folge, dass die staatliche Pflichtfachprüfung noch insgesamt zwei und nicht nur ein weiteres Mal angetreten werden kann. Darüber hinaus besteht beim Freiversuch die Möglichkeit der Notenverbesserung. Besteht ein Studierender die staatliche Pflichtfachprüfung mit einer ihn nicht zufriedenstellenden Note, kann er auf Antrag die gesamte Prüfung wiederholen. Es gilt dann das bessere Prüfungsergebnis.
Neuste Artikel
Fraktionsvorstand
Attacke auf Hamburger Antisemitismusbeauftragten – Gwosdz: „Antisemitismus darf in Hamburg keinen Platz haben“
Die Grüne Fraktion Hamburg verurteilt den heutigen Angriff auf den Hamburger Antisemitismusbeauftragten Stefan Hensel und seine Tochter aufs Schärfste. Die Attacke ist zugleich ein erschreckendes Beispiel für zunehmenden Antisemitismus, dem Menschen jüdischen Glaubens ausgesetzt sind. Dazu Michael Gwodsz, Vorsitzender der Grünen Fraktion Hamburg: „Die Attacke auf Stefan Hensel und seine Tochter ist absolut inakzeptabel und…
Fraktionsvorstand
Aktuelle Stunde zu Olympia – Imhof: „Wir zeigen Chancen auf und lassen die Menschen selbst entscheiden“
Mit der Übergabe des Hamburger Konzepts hat der Senat die Grundlage für eine mögliche Olympiabewerbung beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gelegt. Die finale Entscheidung werden die Hamburger*innen per Referendum im kommenden Jahr treffen. In der heutigen Aktuellen Stunde der Bürgerschaft macht die Grüne Fraktion klar, dass ein mögliches Olympia so ausgestaltet sein muss, dass es…
Fraktionsvorstand
Mit neuer stellvertretender Vorsitzender – Grüner Fraktionsvorstand im Amt bestätigt
Auf der gestrigen Sitzung der Grünen Fraktion Hamburg wurde der amtierende Vorstand im Amt bestätigt. Die anwesenden 21 Grünen Abgeordneten wählten Sina Imhof und Michael Gwosdz mit 16 bzw. 14 Ja-Stimmen erneut als Fraktionsvorsitzende und Lena Zagst mit 14 Ja-Stimmen zur Parlamentarischen Geschäftsführerin. Neu im Fraktionsvorstand ist Rosa Domm, die seit 2020 in der Bürgerschaft…
Ähnliche Artikel
Justiz
Investieren in ein starkes Hamburg von morgen – Rot-Grün stärkt Justiz, Verbraucher- und Tierschutz
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/26 setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für die nachhaltige Stärkung des Hamburger Rechtsstaats, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes ein. Der kostenlose Examens-Crashkurs für angehende Jurist*innen wird fortgeführt und die Digitalisierung der Verbraucherzentrale Hamburg weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro für…
Justiz
28 neue Stellen für die Staatsanwaltschaften – Zagst: „Eine starke Justiz ist elementar für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“
In den kommenden beiden Jahren werden bei den Hamburger Staatsanwaltschaften 28 neue unbefristete Stellen geschaffen. Dieser Personalausbau sorgt vor allem dort für Entlastung, wo es zuletzt zu deutlich mehr Verfahren kam, etwa bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, Drogendelikten und Kinderpornografie. Durch eine gut aufgestellte Justiz und effektive Strafverfolgung wird das Vertrauen in den…
Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr – Rot-Grün schafft Grundlage für mehr Digitalisierung am Hamburgischen Verfassungsgericht
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für den elektronischen Rechtsverkehr und die Einführung der elektronischen Verfahrensakte am Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Die geplante Gesetzesänderung beinhaltet auch eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Hamburgischen Verfassungsgerichts und neue Regelungen zu Stellvertretungen sowie zu Beginn und Ende der Amtszeit. Ein entsprechender rot-grüner…