Fraktionsvorstand

Wirksamer und gerechter Klimaschutz – Rot-Grün erweitert Hamburger Klimagesetz

Der Hamburger Senat hat mit seinem Klimaschutzstärkungsgesetz und der Fortschreibung des Hamburger Klimaplans ein deutliches Zeichen für wirksamen und gerechten Klimaschutz gesetzt. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf und erweitern ihn zielgerichtet um Impulse von Fachleuten aus Anhörungen in den Ausschüssen der Bürgerschaft. Diese umfassen unter anderem die gesetzliche Verankerung einer Solarpflicht für bestehende öffentliche Gebäude, eine hamburgweite Solarstrategie, einen gesetzlich verankerten Weg hin zu einer möglichst CO2-freien öffentlichen Fahrzeugflotte sowie ein klares Bekenntnis zur Innovationsförderung im Klimaschutz. Der Zusatzantrag wird zusammen mit dem Klimaschutzstärkungsgesetz sowie dem fortgeschriebenen Klimaplan in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft verabschiedet. Zuvor debattieren die Fraktionen auf Anmeldung von Rot-Grün die Aktuelle Stunde „Wirksamer und gerechter Klimaschutz: Rot-Grün ebnet den Weg für ein klimaneutrales Hamburg, das auch in Zukunft lebenswert ist.“

 Dazu Dominik Lorenzen, Vorsitzender der Grünen Fraktion Hamburg: „Hamburg steht für wirksamen und gerechten Klimaschutz – zum Wohl aller Menschen in unserer Stadt. Das Klimaschutzgesetz und der Klimaplan sind hier die zentralen Meilensteine. Auf Basis des Senatsentwurfs haben wir zuletzt Gespräche mit Expert*innen aus Wissenschaft und Wirtschaft geführt. Dank ihrer Anregungen und Expertise gehen wir jetzt noch einmal energischere Schritte in Richtung Klimaneutralität. Klar ist: Für eine Zukunft in Wohlstand muss die Stadt Hamburg Vorreiterin beim Klimaschutz sein. Dafür steht die flächendeckende Solarpflicht für öffentliche Gebäude. Auf allen öffentlichen Dächern – egal ob neu oder alt – sollen künftig Solarmodule günstigen, grünen Solarstrom produzieren. Dazu kommt eine umfassende Solarstrategie für ganz Hamburg: Unsere Stadt steckt voller Potenziale für die Solarenergie, etwa auf Dächern von Discountern und Gewerbehallen sowie über Parkplätzen und landwirtschaftlichen Flächen. Hier wollen wir gemeinsam mit den Eigentümer*innen Win-Win-Lösungen für alle schaffen. Aktiver Klimaschutz ist keine Nebensächlichkeit, sondern pure wirtschaftliche Notwendigkeit. Unsere Unternehmen benötigen günstigen, grünen Strom, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Als Grüne sind wir treibende Kraft bei wirksamem Klimaschutz, der die Menschen mitnimmt und die Wirtschaft nachhaltig stärkt. Mit unserem Hamburger Gesamtpaket verbinden wir ökologische und ökonomische Weitsicht und zeigen allen, die bei diesem Thema blockieren und verhindern: Klimaschutz lohnt sich. Hamburg geht beim Klimaschutz voran.“

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Mit dem Klimaschutzstärkungsgesetz und der Fortschreibung des detaillierten Hamburger Klimaplans kommen wir unserer Verpflichtung für einen ambitionierten, durchdachten sowie sozial- und wirtschaftspolitisch verantwortungsvollen Klimaschutz nach. Mit der Maßgabe, bis zum Jahr 2045 Netto-CO2-Neutralität zu erreichen und die CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren, setzt Hamburg ein klares Ziel und erfüllt seine internationalen Verpflichtungen. Als SPD wollen wir auf dem Weg zur Klimaneutralität alle Bürger:innen, Unternehmen und Institutionen mitnehmen. Der Bund ist jetzt in der Pflicht, die für Klimaschutz zugesagten Mittel auch bereitzustellen und so verlässliche Perspektiven in den Ländern zu schaffen. Im Gegensatz zu anderen Akteur:innen führt Hamburg in diesen herausfordernden Zeiten seinen verantwortungsvollen Kurs im Bereich des Klimaschutzes und der Transformation der Wirtschaft fort. Gemäß des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bleibt festzuhalten, dass Hamburg im Gegensatz zum Bund und anderen Ländern keine Corona-Mittel anderweitig genutzt hat. Rot-Grün kommt mit seinem weiter konkretisierten Maßnahmenpaket auch den Verpflichtungen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021 nach. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft bleibt Hamburg bundesweiter Impulsgeber für einen ambitionierten, konkret umsetzbaren und sozial verantwortungsvollen Klimaschutz.“

Dazu Rosa Domm, Sprecherin für Klimapolitik der Grünen Fraktion Hamburg: „Heute ist ein ganz besonderer Tag für die Zukunft unserer Stadt. Als Grüne Fraktion stehen wir klar für mehr Klimaschutz, der effektiv wirkt und gerecht ist. Daran haben wir insbesondere in den letzten Jahren kontinuierlich gearbeitet und Maßnahmen für ein klimaneutrales Hamburg vorangebracht. Die Erfolge sind bereits sichtbar: Der Anteil erneuerbarer Energien steigt stetig, über 3.700 Hektar der Hamburger Landesfläche werden bis 2030 für Windräder ausgewiesen. In unserer Stadt wird so viel Fahrrad gefahren wie noch nie, zudem besitzen rund eine Million Menschen ein HVV-Abo. Die Novellierung des Hamburger Klimaschutzgesetzes ist nun ein weiterer Meilenstein auf diesem Weg. Mit den neuen Klimazielen schreiben wir fest, dass Hamburg bis 2030 mindestens 70 Prozent seiner Emissionen reduziert und bis 2045 klimaneutral wird. Wir zeigen, dass wir es ernst meinen mit diesen Zielen, indem wir vor allem die Stadt selbst in die Verantwortung nehmen: Mit der Solarpflicht werden alle städtischen Dächer zukünftig mit Photovoltaik belegt. Das geht nur mit ausreichend finanziellen Mitteln. Deswegen beschleunigen wir den Photovoltaik-Ausbau auf öffentlichen Dächern von Sprinkenhof, Gebäudemanagement Hamburg und Schulbau Hamburg mit bis zu 2,5 Millionen Euro. Außerdem soll jedes Fahrzeug der Stadt Hamburg künftig klimaneutral fahren. Dafür haben wir gesetzlich festgeschrieben, dass alle neuen Autos der Stadt CO2-frei sein müssen. Mit diesen Maßnahmen wird die Stadt ein echtes Vorbild sein und den Bürger*innen effektiven Klimaschutz aktiv vorleben. Denn heute beschließen wir nicht nur ein Gesetz auf dem Papier: Wir nehmen auch die Verantwortung an, dieses Gesetz konkret und umfassend in die Tat umzusetzen.“

Dazu Alexander Mohrenberg, klima- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Klimaschutzmaßnahmen können nur dann effizient wirken, wenn sie sowohl konkret umsetzbar als auch finanziell machbar sind. Dass mit unserem Gesetz samt Klimaplan diese Gratwanderung gelingen kann, wurde in monatelangen Anhörungen von den Expert:innen aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk bestätigt. Mit unserem Begleitantrag stoßen wir heute allerdings noch zusätzliche flankierende Maßnahmen für Solarenergie, emissionsfreie Fahrzeugflotten und bezahlbare Wärmeversorgung an. Im Bereich der Photovoltaik ist im Gesetz schon jetzt eine Solardachpflicht für Neubauten sowie bei Dachsanierungen vorgesehen. Hier hat die Stadt mit ihren vielen Bestandsgebäuden eine wichtige Vorbildfunktion. Deshalb wollen wir die Impulse aus den Sachverständigenanhörungen aufgreifen und den Entwurf des Senats mit einer gesetzlichen Solarpflicht für alle geeigneten öffentlichen Gebäude ergänzen. Dafür stellen wir mit der heutigen Bürgerschaftssitzung auch 2,5 Millionen Euro für Photovoltaik-Projekte auf Gebäuden von Schulbau Hamburg, Gebäudemanagement Hamburg und der Sprinkenhof GmbH bereit. Außerdem sollen die vielen Projekte und Programme für private und öffentliche Dächer in einer gemeinsamen Hamburger Solarstrategie gebündelt und so Förderungen und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bei den Fahrzeugflotten in Hamburg soll einerseits die Anschaffung CO2-freier Fahrzeuge im Fuhrpark von Behörden und öffentlichen Unternehmen gesetzlich und praxistauglich verankert werden. Andererseits sollen für das Hamburger Taxigewerbe längere Übergangsfristen zu CO2-freien Fahrzeugmodellen bei Großraumtaxen gelten. So sind diese Klimamaßnahmen für die Branche besser leistbar. Zudem bleibt eine transparente kommunale Wärmeplanung Grundvoraussetzung für das Gelingen des Klimaschutzes im Gebäudebereich: Allen Bürger:innen in jedem Stadtteil muss klar aufgezeigt werden, wie ihre künftige Wärme- und Stromversorgung nachhaltig und bezahlbar gesichert werden kann. Dabei schreiben wir den Eigentümer:innen und Wohnungsbauunternehmen keine Technologien vor: Innovative Lösungsideen zur CO2-Reduktion werden wir mit einer speziellen Innovationsklausel genehmigen.“

 

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