Der Senat hat heute umfangreiche Änderungen beim Wohnraumschutz vorgestellt. Im Kern geht es um Wohnraum, der dauerhaft als Ferienwohnung über Onlineportale wie AirBNB oder Wimdu vermittelt wird. Dies soll zukünftig nur noch für maximal zwei statt bislang sechs Monate im Jahr erlaubt sein. Zudem wird eine verpflichtende Registrierungsnummer bei der Vermittlung eingeführt.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Beim derzeit angespannten Wohnungsmarkt ist es nicht länger hinnehmbar, wenn reihenweise Wohnungen illegal zu Ferienwohnungen umgewandelt werden. Wir müssen die Dauermieter schützen, damit die Hamburgerinnen und Hamburger mit genügend Wohnraum versorgt werden. Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung darf kein Kavaliersdelikt sein, mit dem man satte Gewinne zu Lasten der Wohnungsversorgung machen kann, sondern ist ein Tatbestand, der nun mit bis zu 500.000 Euro Strafe belegt wird. Ich begrüße daher ausdrücklich die vom Senat angekündigten Maßnahmen, die dem unkontrollierten und unrechtmäßig gewerblichen Vermieten von Wohnungen klare Schranken setzen. Ohne Meldung geht nichts mehr und wer länger als zwei Monate im Jahr an Gäste vermieten will, braucht eine Genehmigung. Ich gehe davon aus, dass eine solche Genehmigung bei der jetzigen Wohnungsmarktlage restriktiv gehandhabt wird. Der CDU-Antrag zum Wohnraumschutz in der morgigen Bürgerschaftssitzung ist ein billiger Kopierversuch unser schon vor Monaten angekündigten Maßnahmen – und springt vor allem viel zu kurz.“
Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg steht in einer Reihe von beliebten Metropolen wie Amsterdam oder Barcelona, wo der Wohnungsmarkt auch durch zunehmende Ferienwohnungen erheblich unter Druck steht. Während beispielsweise Mallorca dazu übergeht, solche Vermietungen nun komplett zu verbieten, wollen wir maximal zwei Monate ohne große bürokratische Hürden genehmigungsfrei machen – alles andere wird hart bestraft. Auch den Steuersündern geht es dabei an den Kragen. Die Finanzämter werden die Online-Portale anweisen, ihnen die Daten zu übermitteln. Für die Verfolgung dieser unerlaubten Vermietungen werden wir auch das notwendige Personal bereitstellen. Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, eine Wohnung zu einer touristischen Gelddruckmaschine zu machen. Schluss mit diesem Reibach.“
Hintergrund:
Aktuell kann bis zu 50 Prozent der Wohnfläche für sechs Monate als Ferienwohnung angeboten werden. Die dauerhafte Vermittlung ganzer Wohnungen als Ferienwohnung ist derzeit nicht gestattet, wird aber zunehmend unerlaubt gemacht. Bisher war es schwierig, solche Angebote aufzudecken. Der rot-grüne Senat ändert dies nun: Der zulässige Zeitraum wird drastisch auf zwei Monate gekürzt und ohne Registrierungsnummer bei den zuständigen Stellen ist jegliche Vermietung und Vermittlung zukünftig illegal. Allen Online-Portalen wird es ab Anfang des kommenden Jahres untersagt sein, Wohnungen ohne Registrierungsnummer zu vermitteln. Der Bußgeldrahmen wird auf 500.000 Euro kräftig angehoben – und der gilt auch für AirBNB, wenn die Adressdaten nicht herausgeben werden. Auch werden die Finanzämter auf die Vermittlungsportale angesetzt, um der massiven Steuerhinterziehung in diesem Geschäftsfeld nachzugehen.
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