Fraktionsvorstand

Aktuelle Stunde – Lorenzen: „Bürgergeld ermächtigt die Menschen zur Selbsthilfe“

Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert in ihrer heutigen Aktuellen Stunde auf Wunsch der Grünen Fraktion das Thema „Mit dem Bürger*innengeld Hartz IV überwinden: Mehr Sicherheit, Perspektiven und ein Miteinander auf Augenhöhe“. Das Bürgergeld der Ampel-Regierung im Bund ist eine wichtige sozialpolitische Maßnahme, um Sicherheit und Vertrauen in Zeiten ungewisser Zukunftsaussichten zu schaffen. Menschen in Arbeitslosigkeit erhalten die Möglichkeit, ihre berufliche Neufindung anzugehen, ohne dabei finanziell in Schwierigkeiten zu geraten und wichtige Ersparnisse für ihre Altersvorsorge zu verlieren. Ein Kompromiss mit der CDU/CSU im Vermittlungsausschuss sollte diesen wichtigen Zielsetzungen weiter Rechnung tragen.

Dazu Dominik Lorenzen, Vorsitzender der Grünen Fraktion Hamburg: „Arbeitslosigkeit ist für die Betroffenen oft ein Schock. Mit dem Bürgergeld will die Ampel-Regierung daher Menschen in persönlichen Notlagen ermutigen. Wer arbeitslos wird, sollte nicht gleich um sein Erspartes und seine Wohnung fürchten müssen. Die beim Bürgergeld vorgesehene Karenzzeit von zwei Jahren, in der maßvoll Erspartes sowie die Unterkunft nicht angetastet werden, ist deshalb sinnvoll. Die meisten Menschen schaffen es in kurzer Zeit wieder in Arbeit und sollen nicht vorher das verlieren, was sie sich mühsam aufgebaut haben. Das sind Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft, die durch schwierige Umstände arbeitslos geworden sind. Das Bürgergeld geht mit Respekt auf diese Menschen zu. Es ermächtigt und ermutigt sie zur Selbsthilfe, etwa mit höheren Möglichkeiten des Zuverdiensts, die eine schrittweise Rückkehr in ein eigenes Einkommen ermöglichen. Statt Menschen in Hilfstätigkeiten zu drängen, gibt es mit dem Bürgergeld mehr Anreize für Weiterbildung, die auch gegen den Fachkräftemangel benötigt werden.

Von der Sanktionsdrohung bei Hartz IV hingegen fühlen sich viele Menschen stigmatisiert, weil sie schlichtweg oft gar keine Chance auf einen Job haben. Wenn der Abstand zwischen den Einkommen von Geringverdiener*innen und der Höhe des Arbeitslosengelds nicht groß genug ist, dann liegt das nicht am Hartz IV-Niveau, sondern am zu geringen Einkommen der Geringverdiener*innen. Denn beim Regelsatzniveau handelt es sich schlicht und einfach um das Existenzminimum. Das Verfassungsgericht hat aus der Menschenwürde im Grundgesetz abgeleitet, dass erwerbslose Menschen dieses Minimum erhalten müssen. Das dürfen wir nicht in Frage stellen. Das Bürgergeld ist der richtige Schritt, um allen ein Leben in Würde und eine echte Chance zu geben.“

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