Mit einer interfraktionellen Initiative zur nächsten Bürgerschaftssitzung stärken die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linken und FDP die personelle Selbstverwaltung des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Die geplante Gesetzesänderung stellt klar, dass sowohl die personelle Ausstattung des wissenschaftlichen Stabes als auch die Geschäftsstellenorganisation in den Bereich der Selbstorganisation des Verfassungsgerichts fallen.
Dazu Farid Müller, Sprecher für Verfassung der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „In einem Rechtsstaat ist es wichtig, dass die Gerichte unabhängig entscheiden können und dass ihnen die adäquaten Mittel zur Verfügung stehen, um zu einem Urteil zu gelangen. Diese Arbeitsfähigkeit des Hamburgischen Verfassungsgerichtes sichern wir mit der Gesetzesänderung ab. Mich freut besonders, dass es eine so breite Zustimmung für die Initiative in der Bürgerschaft gibt.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Durch die geplante – und längst überfällige – Gesetzesänderung hat das Hamburgische Verfassungsgericht künftig zum Beispiel die Möglichkeit, bei Bedarf eigenständig wissenschaftliches Personal zur Vorbereitung seiner Entscheidungen heranzuziehen. Gerade in Zeiten, in denen der Rechtsstaat vor allem aus dem rechtspopulistischen Lager wachsenden Herausforderungen ausgesetzt ist, ist es von besonderer Bedeutung, dass sich alle Demokraten klar an die Seite dieses Verfassungshüters stellen. Die fraktionsübergreifende Einigkeit über die personelle Selbstorganisation des Hamburgischen Verfassungsgerichts erweist sich damit als weiteres Gütesigel für den Rechtsstandort Hamburg.“
Dazu Richard Seelmaecker, justizpolitscher Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Unser Verfassungsgericht zu stärken, bedeutet unsere Demokratie zu stärken. Als Hüter unserer Verfassung muss unser Verfassungsgericht nicht nur politisch unabhängig, sondern auch mit ausreichend Ressourcen ausgestattet sein. Mit unserer Änderung sichern wir die Unabhängigkeit und freie Organisation und stärken damit unseren Rechtsstaat.“
Dazu Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es ist gut, dass wir jetzt die Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts stärken. In letzter Zeit stellen unterschiedliche Akteure die Grundrechte und die Gewaltenteilung in Frage – gerade deshalb ist es ein richtiger Schritt, dass die personelle Selbstorganisation des Hamburgischen Verfassungsgerichts ausgebaut wird. Dass dieser Schritt interfraktionell getragen wird, ist ein gutes Zeichen.“
Dazu Anna von Treuenfels-Frowein, stellvertretende Vorsitzende und justizpolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion: „Die Stärkung des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist ein wichtiger Baustein unseres Rechtsstaates und damit für die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg. Dazu gehört die Verbesserung der gerichtlichen Selbstorganisation, um bei Bedarf eigenständig wissenschaftliches Personal zur Vorbereitung der Entscheidungen heranziehen zu können. Unser Hamburger Verfassungsorgan wird damit maßgeblich bei dem gerichtlichen Entscheidungsprozess unterstützt. Ein Verfassungsgericht muss stark und unabhängig sein. Dafür leistet der Antrag seinen Beitrag.“


Neuste Artikel
Haushalt und Finanzen Wirtschaft
CDU-Vorschlag ist ohne Substanz – Gwosdz: „Für echte Entlastung braucht es jetzt die Übergewinnsteuer“
Viele Menschen leiden unter enorm gestiegenen Spritpreisen, während die Mineralölkonzerne Rekordgewinne einfahren. Die Forderung des Hamburger CDU-Vorsitzenden Dennis Thering nach einer Mehrwertsteuersenkung auf Benzin und Diesel geht jedoch in die falsche Richtung und würde die Haushaltslage weiter verschärfen. Die Grüne Fraktion fordert stattdessen eine Übergewinnsteuer für Konzerne. Dazu Michael Gwosdz, Vorsitzender der Grünen Fraktion Hamburg:…
Justiz
Mehr Flexibilität für die Hamburger Richterschaft – Rot-Grün will Ruhestandsregelungen anpassen
Für die Hamburger Richterschaft soll der Eintritt in den Ruhestand künftig flexibler gestaltet werden. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen dafür die Regelungen im Hamburgischen Richtergesetz an die bereits seit 2009 geltenden Möglichkeiten für Beamt*innen angleichen. Künftig soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, den Ruhestand freiwillig um bis zu drei Jahre hinauszuschieben und…
Frauengesundheit Gesundheit Kindergesundheit Pflege
Ambulante Versorgung gerechter verteilen – Rot-Grün will Bedarfsplanung stärker an den Stadtteilen ausrichten
Obwohl Hamburg in der ärztlichen Bedarfsplanung insgesamt als überversorgt gilt, sind die Praxen ungleich über die Stadt verteilt. SPD und Grüne wollen die ambulante Versorgung deshalb gerechter gestalten . Der Senat soll gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg auf eine stärkere Nutzung bestehender Steuerungsmöglichkeiten hinwirken und sich auf Bundesebene für eine kleinräumigere Bedarfsplanung einsetzen. Ziel ist…
Ähnliche Artikel
Verfassung
Bürgerschaftswahl 2025 – Zentrale Briefwahlstelle für höhere Wahlbeteiligung
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen planen für die Bürgerschaftswahl 2025 die Einrichtung einer zentralen Briefwahlstelle. Damit soll die Wahlbeteiligung erhöht und die Briefwahl erleichtert werden. Schon bei der Bürgerschaftswahl im Jahr 2020 hatten Wählende in Hamburg die Möglichkeit in einer zentralen Wahldienststelle am Gerhart-Hauptmann-Platz ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und ihren Stimmzettel direkt vor Ort…
Verfassung
Karlsruhe-Urteil zur NPD-Finanzierung – Zagst: „Die Schutzmechanismen der wehrhaften Demokratie funktionieren“
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Ausschluss der NPD, die sich inzwischen „Die Heimat“ nennt, aus der staatlichen Teilfinanzierung bestätigt. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt die wegweisende Entscheidung aus Karlsruhe. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die staatliche Teilfinanzierung der rechtsextremen Partei. Es führt auch dazu, dass steuerliche Begünstigungen wegfallen, etwa bei Schenkungen und Spenden…
Justiz
Am Hamburgischen Verfassungsgericht – Rot-Grün senkt Mindestalter für Richter*innen
Richter*in am Hamburgischen Verfassungsgericht können bisher nur Menschen werden, die mindestens 40 Jahre alt sind. Hamburg hat damit im bundesweiten Vergleich ein relativ hohes passives Wahlalter für dieses Amt. Um künftig auch jüngere Verfassungsrichter*innen für eine solch wichtige Aufgabe gewinnen zu können, setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für eine Senkung des Wahlalters…