Die Fraktionen von SPD und Grünen sprechen sich dafür aus, das erworbene Artikel bei Produktfehlern auch noch nach Ablauf von zwei Jahren zum Kaufpreis umgetauscht werden können. Dazu soll künftig die Gewährleistungsfrist für Deutschland ausgedehnt werden. Wenn Verkaufsstellen den Umtausch einer Ware ablehnen, sollen sie zudem länger als bisher, die Unversehrtheit der Ware bei Verkauf nachweisen müssen. Einen entsprechenden Bürgerschaftsantrag bringen die Regierungsfraktionen in die Sitzung am 24. Februar ins Parlament ein. Demnach soll sich der Senat im Bund für eine Änderung entsprechend der Warenverkaufsrichtlinie der Europäischen Union einsetzen, die ab 1. Januar 2022 europaweit gilt.
Dazu Lisa Kern, Sprecherin für Verbraucher*innenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Gerade beim Kauf höherwertiger und langlebiger Produkte muss gesichert sein, dass Käufer*innen einwandfreie Produkte erhalten. Oft bemerkt man Mängel erst im Laufe der Zeit, daher ist es notwendig, die Zeitspanne der Reklamation zu erweitern. Mit unserem Antrag ersuchen wir den Senat, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Verbraucher*innen auch am Ende der 24-monatigen Gewährleistungsfrist Zeit haben, auftretende Schäden noch geltend zu machen. Denn Gewährleistungsansprüche sind elementarer Bestandteil eines funktionierenden Schutzes von Verbraucher*innen. Oft ist es zudem schwierig zu beweisen, dass ein Schaden an der Ware schon beim Kauf vorlag. Bisher müssen Käufer*innen in den ersten sechs Monaten nach Kauf nicht aktiv beweisen, dass ein Fehler bereits bei Erwerb bestand. Diese Frist wollen wir auf zwei Jahre ausgeweitet haben.“
Dazu Sarah Timmann, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wenn die teure Waschmaschine nach drei Jahren nicht mehr funktioniert, ist das in den meisten Fällen eine Frage der Qualität. Doch die Gewährleistungsfrist, die Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht auf einen Umtausch der fehlerhaften Ware zusichert, verfällt in Deutschland bereits nach zwei Jahren. Die Warenverkaufsrichtlinie der Europäischen Union bietet jetzt die besondere Chance, den Haftungszeitraum des Verkäufers und die Frist zur Beweislastumkehr zu Gunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich auszuweiten. Damit könnte Deutschland aufschließen zu Ländern wie Schweden oder den Niederlanden, in denen die gesetzliche Gewährleistung über drei Jahre greift oder an die durchschnittliche Lebensdauer des Produkts gekoppelt ist. Der Bund arbeitet aktuell an einem Entwurf, der vorsieht, nicht den vollen Gestaltungsspielraum der Warenverkaufsrichtlinie zu nutzen. Es ist jetzt an Hamburg sich dafür einzusetzen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärkere Rechte als bisher zugesprochen bekommen. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf deutlich nachgebessert wird.“
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